Götze/Grüne: Rückzahlung von Covid-Hilfen für Regelbrecher*innen heute im Budgetausschuss

Wien (OTS) – „Der Großteil der Unternehmen und der Bevölkerung unterstützt die Bemühungen zur Bekämpfung der Covid-19-Krise und hält sich an die entsprechenden Regeln. Bei ihnen sorgen Berichte über Après-Ski-Partys oder fehlende Kontrollen in manchen Betrieben zurecht für Aufsehen und Verärgerung. Es gibt offenbar einige, die meinen, die Gesetze gelten für sie nicht. In diesem Fall haben die Unternehmen ihren Anspruch auf Covid-19-Wirtschaftshilfen im entsprechenden Zeitraum verwirkt“, erklärt Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen.

Wenn rechtskräftige Strafen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz vorliegen, haben Unternehmen keinen Anspruch auf Covid-19-Wirtschaftshilfen für diesen Zeitraum bzw. gegebenenfalls bereits erhaltene Wirtschaftshilfen zurückzuzahlen. Um eine effiziente Überprüfung zu ermöglichen, wurde im heutigen Budgetausschuss eine Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes beschlossen. Demnach prüfen die Bezirksverwaltungsbehörden in der Transparenzdatenbank im Falle einer rechtskräftigen Strafe nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz, ob eine Auszahlung von Wirtschaftshilfen an das entsprechende Unternehmen vorliegen und informieren die Abwicklungsstelle COFAG darüber zwecks Rückforderung.

„Mit dem heutigen Beschluss garantieren wir eine strukturierte und effiziente Informationsübermittlung von den Bezirksverwaltungsbehörden an die COFAG über unrechtmäßig geflossene Wirtschaftshilfen. So können die Gelder ohne großen Verwaltungsaufwand zurückgefordert werden und der Datenschutz bleibt bestmöglich gewahrt. Ich freue mich über diese wichtige Maßnahme im Sinne der Fairness und der gemeinsamen Anstrengung diese Pandemie zu bekämpfen“, sagt Götze.

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