Wien (OTS) – Angesichts des hohen Personalbedarfs in der arbeitsmedizinischen Betreuung soll es zu einer Novellierung des ArbeitnehmerInnschutzgesetzes (ASchG) kommen, die in Zukunft den Einsatz von arbeitsmedizinischen Fachassistentinnen und Fachassistenten in Betrieben zur Unterstützung möglich macht. Bei der arbeitsmedizinischen Fachassistenz handelt es sich um ein neues Berufsfeld, das Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner in ihrer täglichen Beratungs-, Betreuungs- und Präventionsarbeit zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen entlasten soll.
„Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner leisten täglich Großartiges in der beruflichen Präventions- und Beratungsarbeit, kommen aber aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwands immer mehr an ihre Belastungsgrenzen. Umso wichtiger ist es, dass wir medizinischen Fachassistentinnen und Fachassistenten Zugang zur arbeitsmedizinischen Präventionsarbeit ermöglichen. Das wertet nicht nur das Berufsbild auf, sondern wirkt auch dem Mangel an Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern entgegen“, so Arbeitsminister Martin Kocher.
In einem Pilotprojekt von Mai 2019 bis Juni 2021 wurde der Einsatz einer arbeitsmedizinischen Fachassistenz in der Praxis erprobt. Die Ergebnisse wurden durch ein Arbeitsmedizinisches Zentrum gemeinsam mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat evaluiert. Karl Hochgatterer, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP) stellt fest: „Es hat sich bestätigt, dass Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner wesentlich entlastet werden können, beispielsweise durch die Unterstützung bei wiederkehrenden Lärmuntersuchungen, bei der Umsetzung des Hautschutzprogramms oder der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.“
Das Arbeitsministerium plant daher eine Einbeziehung der arbeitsmedizinischen Fachassistenz in die Präventivdienstbetreuung nach dem ASchG. Durch diese ASchG-Novelle wird ein neuer Präventionsberuf vor allem für Angehörige der Gesundheitsberufe ermöglicht. Zusätzlich ist eine Anpassung der Verordnung für arbeitsmedizinische Zentren geplant, um die Ausbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Arbeitsmedizin attraktiver zu gestalten und einen frühzeitigen Praxiseinsatz in den Betrieben zu ermöglichen.
Der Entwurf geht ab heute 09.02.2022 für vier Wochen bis 10.03.2022 in Begutachtung. Die Novelle soll danach dem Parlament zur Beschlussfassung übermittelt werden und damit noch im ersten Halbjahr 2022 in Kraft treten.
„Mithilfe der Arbeitsmedizinischen Fachassistenzen können Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner entlastet und das Betreuungsniveau in den Unternehmen erhöht werden, ohne Qualitätsverluste hinzunehmen“, so Kocher abschließend.
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