Wien (OTS) – „Das ist ein positiver Schritt, der in der heimischen Veranstaltungsbranche für Erleichterung sorgt und endlich wieder eine gewisse Planbarkeit bringt. Nach wie vor offen – und längst überfällig – sind aber Lockerungen für alle Freizeit- und Sportbetriebe. Das gilt umso mehr, als nun auch bei den körpernahen Dienstleistern auf 3G umgestellt wird“, sagt Astrid Legner, Obfrau des Fachverbandes Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zum heute von der Bundesregierung verkündeten Entfall der Personenobergrenzen für Veranstaltungen (bei gleichzeitiger Beibehaltung von 2G) ab kommendem Samstag.
Rascher Entfall von 3G auch bei Freizeit- und Sportbetrieben gefordert
Aufregung herrscht in der gesamten Branche aber darüber, dass die Freizeit- und Sportbetriebe noch in keinem der Lockerungsschritte auch nur erwähnt wurden, während bei den körpernahen Dienstleistern ein Zurückgehen auf 3G ab 12. Februar umgesetzt wird. „Eine zeitversetzte gestaffelte Rückkehr zur 3G-Regel ist nicht nachvollziehbar und wirft sowohl Gleichheits- als auch Abgrenzungsprobleme auf. Wie sollen wir gegenüber unseren Mitgliedsbetrieben und deren KundInnen klare und verlässliche Aussagen darüber treffen, was nun gilt und was nicht?“, so Legner. „Wir fordern daher eine Gleichbehandlung der Freizeit- und Sportbetriebe mit den körpernahen Dienstleistern und somit die Anwendung von 3G ebenfalls ab kommenden Samstag, spätestens jedoch ab 19. Februar“, so die Obfrau abschließend. (PWK062/SR)
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