Wien (OTS) – Immer mehr Unternehmen unterstützen klimafreundlichen Verkehr – sie finanzieren das Klimaticket oder geben Zuschüsse zu Wochen-, Monats oder Jahreskarten. Das sogenannte Jobticket erlaubt es, dass die Beschäftigten abgabenfrei von diesen Zuschüssen profitieren. Doch gerade für Personen, die einen weiteren Arbeitsweg haben, kann es ein finanzieller Nachteil sein, dieses Jobticket in Anspruch zu nehmen. Denn derzeit heißt es entweder Pendlerpauschale oder Jobticket, unabhängig davon, wie hoch die Unterstützung durch das Jobticket ist.
„Wer ein Jobticket angeboten bekommt, sollte nachrechnen, was für ihn oder sie die bessere Variante ist“, sagt AK Steuerexpertin Dominique Feigl. Insbesondere bei Teilkostenzuschüssen zu Netzkarten kann es zu Problemen kommen, weil die Kosten aus dem Verlust des Pendlerpauschales höher liegen können als die Ersparnis aus dem Jobticket. Prinzipiell, so die Ansicht der AK, sollte klimafreundliches Verhalten steuerlich nicht bestraft werden. Daher fordert die AK, dass die Differenz zwischen Jobticket und Pendlerpauschale Betroffenen über die Arbeitnehmer:innenveranlagung ausbezahlt wird. „Das wäre deutlich gerechter“, sagt Feigl.
Ein Beispiel verdeutlicht die derzeit geltende Regelung und die daraus entstehenden Probleme:
Eine Pendlerin wohnt im Waldviertel und fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln 3x wöchentlich zum Arbeitsort nach Wien (83 Kilometer pro Strecke). Bisher hat die Arbeitgeberin die Wiener Linien Jahreskarte zur Verfügung gestellt und die Arbeitnehmerin hat die Kosten für die Streckenkarte vom Wohnort bis zur Wienerstadtgrenze selbst getragen und das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bis zur Wiener Stadtgrenze geltend gemacht. Aus ökonomischen Gründen nutzt die Pendlerin nun das Klimaticket aber die Jahreskarte der Wiener Linien sowie die Streckenkarte werden gekündigt. Die Arbeitgeberin zahlt weiterhin die Kosten in der Höhe der Wiener-Linien-Karte und nimmt das Klimaticket zum Lohnkonto. Die Pendlerin trägt damit weiterhin die Kosten für den restlichen Arbeitsweg von der Wiener Stadtgrenze bis zum Wohnort, verliert aber nunmehr den Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro, weil das Klimaticket den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnort zur Gänze umfasst. Für die Frau wäre es besser, wenn der Kostenersatz der Arbeitgeberin in der Höhe von 30 Euro pro Monat steuerpflichtig abgerechnet wird oder sie überhaupt auf diesen verzichtet und sie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro für die Gesamtstrecke beantragt.
Bei völligem Wegfall des Pendlerpauschales ist zudem die Gefahr der Ungleichbehandlung gleicher Verhältnisse gegeben. Wird bei oben beschriebener Pendlerin der Kostenersatz von 30 Euro steuerpflichtig abgerechnet (weil kein Jobticket in das Lohnkonto aufgenommen wird), so steht monatlich das volle Pendlerpauschale von 168 Euro zu. Gibt die Arbeitnehmerin jedoch die Karte ab und erhält den Kostenersatz von 30 Euro unversteuert, verliert sie das gesamte Pendlerpauschale. Insgesamt erhält sie 138 Euro monatlich weniger unversteuert, obwohl weder die Einkommensverhältnisse noch die Höhe der Werbungskosten differieren. Eine unsachliche Benachteiligung.
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