Urteilsveröffentlichung zu Mag. Markus Braun

Wien (OTS) – Im Namen der Republik!

Wegen der Veröffentlichung eines Artikels am 26.1.2021 im Rahmen der OTS-Aussendung OTS0123 mit der Überschrift „Tomaselli bringt Sachverhaltsdarstellung wegen falscher Beweisaussage ein“, in welchem behauptet wurde, es bestehe der konkrete Verdacht, der Antragsteller Mag. Markus Braun habe als Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt, indem er jegliche Involvierung von FPÖ-Funktionären in Zusammenhang mit einem Bankendeal bestritten habe, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB hergestellt.

Der Antragsgegner GRÜNER KLUB IM PARLAMENT wurde zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Abs 1 MedienG an den Antragsteller Mag. Markus Braun und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien,

Abteilung 42, am 18.05.2021.

BraunGrüneUrteil
Comments (0)
Add Comment