„Unrühmliches Jubiläum“: Leitung des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung seit zwei Jahren nicht nachbesetzt

Wien (OTS) – Als „unrühmliches Jubiläum“ bezeichnete Martin Kreutner, Proponent des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens, dass die Leitung des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) im Innenministerium seit nunmehr zwei Jahren nicht ausgeschrieben wurde. Nach dem Rücktritt und der Versetzung des damaligen BAK-Direktors Ende Jänner 2020 wurde die Stelle lediglich interimistisch nachbesetzt – bis heute.

Kreutner war selbst über neun Jahre lang Leiter der Vorgängerorganisation des BAK, des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium, und hält es als Kenner des Hauses „für mehr als bedenklich, dass eine derart zentrale Funktion nicht schon längst öffentlich ausgeschrieben wurde“. Immerhin sei das BAK bundesweit für die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zuständig und als kriminalpolizeilicher Arm der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Fällen von Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit oder Vorteilszuwendungen „von zentraler Bedeutung“ für bestimmte Ermittlungen.

Für Kreutner stehe „dieser nachlässige Umgang mit einer der wichtigsten Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung in einem krassen Widerspruch zum türkis-grünen Regierungsübereinkommen“, in dem die Koalitionsparteien eine „Stärkung der Korruptionsbekämpfung“ versprochen hätten.

„Bemerkenswerte Häufung ungewöhnlicher Vorgänge“ im Jänner 2020

Kreutner verwies in diesem Zusammenhang auf eine „bemerkenswerte Häufung von ungewöhnlichen Vorgängen“ Ende Jänner 2020, wenige Wochen nach der Angelobung der türkis-grünen Bundesregierung: Nicht nur die Entscheidung des damaligen Innenministers, Karl Nehammer, das BAK lediglich interimistisch nachzubesetzen, würde in diesen Zeitraum fallen, sondern auch die ersten Angriffe des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz auf die WKStA (im Rahmen eines Hintergrundgesprächs mit Medienvertreter/innen) sowie der – später vom VfGH aufgehobene – Beschluss zur Einschränkung des Untersuchungsgegenstands des Ibiza-Untersuchungsausschusses durch die Regierungsmehrheit im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats.

Im Lichte der heutigen Erkenntnisse „verhärtet sich der Eindruck, dass im Frühjahr 2020 höchste Regierungskreise aktiv daran beteiligt waren, die Aufklärung von Korruptionsvorwürfen zu erschweren“, so Kreutner, der auch daran erinnerte, dass später „im Zuge einer Novelle der Strafprozessordnung sogar versucht wurde, ein ,Razzienverbot‘ im öffentlichen Dienst zu beschließen“. Wäre das alles so gekommen, wäre es laut Kreutner „mehr als fraglich, ob die seither bekannt gewordenen Missstände jemals aufgedeckt worden wären. Nach den zuletzt aufgetauchten Sidelettern stellt sich die Frage, welche Absprachen es in diesem Zusammenhang gegeben hat und wer darin involviert war“, so Kreutner abschließend. (Schluss)

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