Handelsobmann Trefelik: Ab Montag muss auch mit 2G-Kontrollen im Handel Schluss sein

Wien (OTS) – „Es ist erfreulich, dass der Lockdown für Ungeimpfte mit Montag aufgehoben wird. Wir haben aber absolut kein Verständnis dafür, wenn die 2G-Kontrollen im Handel bleiben. Der Lockdown für Ungeimpfte und die 2G-Kontroll-Pflicht sind ja wie siamesische Zwillinge. Wir können nicht das eine für beendet erklären, die Händler und die Handelsmitarbeiter aber weiterhin zu Kontrollen zwingen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Und er ergänzt: „Noch dazu tritt am Tag darauf die Impfpflicht in Kraft, wodurch sich die Kontrollen erübrigen.“

Trefelik verweist dabei auch auf das Gutachten, das Privatdozent Bernhard Müller von der renommierten Kanzlei DORDA Rechtsanwälte im Auftrag der Bundessparte erstellt hat. Danach wäre es unverhältnismäßig, wenn es nach Einführung der Impfpflicht neben abschreckenden Verwaltungsstrafen zusätzlich noch 2G-Kontrollen gäbe. Auch der Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der mit der 2G-Pflicht bzw. den 2G-Kontrollen im Handel verbunden ist, verliert laut Gutachten durch die Impfpflicht seine Verhältnismäßigkeit.

„Die 2G-Pflicht samt den Kontrollen im Handel aufrecht zu erhalten, wäre also verfassungswidrig. Die Einführung der Impfpflicht und das Ende des Lockdowns für Ungeimpfte können daher nur das gleichzeitige Ende der 2G-Kontrollen im Handel bedeuten“, sagt der Handelsobmann. (PWK035/DFS)

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