Wien/Vösendorf (OTS) – Das aktuelle von Tierschutz Austria in Auftrag gegebene Gutachten des Wildtierbiologen und Fischotterexperten Dr. Hans-Heinrich Krüger hat sich mit der Tötungswirkung der Conibearfallen und mit der Frage, ob der Fang der Weibchen in den Wintermonaten gegen das Gebot des „Muttertierschutzes“ verstoße, auseinandergesetzt. Besonders kritisiert wird die Verwendung sogenannter „Conibearfallen“ in Kärnten.
Nachdem die Kärntner Landesregierung in Reaktion auf das Gutachten geäußert hat, dass sie nichts an der Fischotterjagd ändern möchte, startet Tierschutz Austria nun eine Petition.
Die Conibearfalle besteht aus zwei Stahlbügeln, die über eine Feder gespannt werden und beim Auslösen mit hoher Kraft zusammenschlagen. Getötet wird das gefangene Tier dabei nicht durch die Schlagkraft der Falle. Stattdessen ist die Falle so konzipiert, dass die Bügel im Hals- und Brustbereich treffen und lebenswichtige Strukturen, wie Herz, Lunge und große Blutgefäße, zusammenpressen. Schlussendlich tötet die Unterbrechung des Blutkreislaufs und der daraus resultierende Kreislaufkollaps. Das gefangene Tier erwartet also auch im Falle eines planmäßigen Fangablaufs ein langsamer, qualvoller Tod durch Erdrücken.
Ein ebenso grausames Schicksal ereilt diejenigen, die lediglich an Gliedmaßen oder Schwanz durch die Falle eingeklemmt werden. Dann müssen die gefangenen Tiere lange in Panik und Todesqualen ausharren, bis sie durch den enormen Stress an Kreislaufversagen sterben, verdursten oder erfrieren. Otter ereilt dieses Schicksal besonders häufig, da sie, als Anpassung an den Wasserdruck, einen um einiges massiveren Brustkorb und muskulöseren Nacken als vergleichbare Landraubtiere entwickelt haben. Das erhöht das Risiko, dass Otter durch die Fallen festgehalten werden, bis sie entweder an Land durch Stress oder im Wasser durch Ertrinken sterben.
Abgesehen davon, dass Conibearfallen selbst die „geringen“ Anforderungen der ISO-Normen nicht erfüllen, sind sie also von den Vorstellungen einer weidgerechten Jagd und ganz besonders von den Formulierungen im Kärntner Jagdgesetz – „sofort tötend“ – weit entfernt.
Obwohl die Kärtner Landesregierung in ihrer 81. Verordnung das Töten der Tiere ausdrücklich nur an Land erlaubt, werden in Kärnten die Fallen zudem häufig als „drowning set“ unter der Wasseroberfläche eingesetzt. Das kommt daher, dass die recht großen Fallen, wenn sie an Land gestellt werden, eine Gefahr für andere Tiere und auch Kinder darstellen. Denn jedes Lebewesen mit einem gewissen Gewicht kann eine Conibearfalle auslösen und folglich sterben auch andere Wild- oder Haustiere darin. Diese Unselektivität der Conibearfalle widerspricht ebenfalls der 81. Verordnung der Kärntner Landesregierung, in der das Ziel einer „selektiven“ Entnahme ausdrücklich betont wird.
Hier geht es zur Petition und zum Gutachten:
https://www.tierschutz-austria.at/petitionfischotter/
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