Wien (OTS) – „In einem funktionierenden demokratischen Staatswesen müssen die Organe der Justiz über jeden Verdacht der politischen Einflussnahme erhaben sein. Ich begrüße es daher, dass OGH-Präsidentin Elisabeth Lovrek in den eigenen Reihen rasch für klare Verhältnisse gesorgt hat“, sagt die Sprecherin für Justiz und Verfassung der Grünen, Agnes Prammer, zur Entbindung von OGH-Vizepräsidentin Eva Marek von Leitungs- oder sonstigen Aufgaben der Justizverwaltung. Marek wird vorgeworfen, sie hätte sich für parteipolitische Zwecke einspannen lassen.
Um das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu erhalten, sei es wichtig, dass nicht nur ihr Wirken, sondern auch alle Besetzungsvorgänge in voller Transparenz ablaufen, hält Prammer fest. Sie unterstützt daher den Vorschlag der OGH-Präsidentin, bei der Besetzung von Präsident*in und Vizepräsident*in des Obersten Gerichtshofs (OGH) Vorschläge eines Personalgremiums einzuholen. „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb es bei Richter*innen-Ernennungen üblicherweise Besetzungsvorschläge von Personalsenaten gibt, bei den höchsten Funktionen des Obersten Gerichtshofs allerdings nicht. Hier gibt es in der Tat Nachbesserungsbedarf“, betont Prammer.
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