Wien (OTS) – „Ich begrüße die Entscheidung des Londoner High Courts, Julian Assange gegen seine Auslieferung in Berufung gehen zu lassen. Gleichwohl möchte ich daran erinnern, dass der Aufdecker von Kriegsverbrechen längst schon in Freiheit sein sollte“, sagt die außenpolitische und Menschenrechtssprecherin der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, zu den jüngsten Entwicklungen im Prozess um den WikiLeaks-Gründer.
Für Ernst-Dziedzic ist klar: „Unabhängige Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und investigative Plattformen sind ein grundlegendes demokratisches Korrektiv. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass unter anderem systematische oder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen aufgedeckt werden. Journalistische Enthüllungsarbeit darf deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden. Gerade ein Land mit langer demokratischer Tradition, sollte die damit einhergehenden Grundsätze gebührend beherzigen.“
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