Nationalrat beschließt Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis 2023

Wien (PK) – Um es Bund, Ländern und Gemeinden weiterhin zu ermöglichen, alle Kräfte in der Corona-Krisenbewältigung zu bündeln, soll der aktuelle Finanzausgleich vorerst für zwei Jahre bis 2023 verlängert werden. Der Nationalrat hat sich heute mehrheitlich für die entsprechende Novelle des Finanzausgleichsgesetzes sowie weiterer Bundesgesetze ausgesprochen. Ohne eine entsprechende Regelung hätten bereits 2021 die Verhandlungen über die neue Finanzausgleichsperiode geführt werden müssen. Die Regierungsvorlage umfasst etwa auch Ausgleichszahlungen an die Länder für die Krankenanstalten für 2020 und 2021. Insgesamt sollen für die coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben 750 Mio. € zur Verfügung stehen. Per Abänderungsantrag im Plenum brachten die Koalitionsparteien weitere Mittel für die Gemeinden in Höhe von 275 Mio. € auf den Weg. Zwei Entschließungsanträge der SPÖ blieben in der Minderheit.

Andreas Kollross (SPÖ) forderte, es müsse endlich eine ernsthafte Debatte über die Verteilung der Mittel auf die drei Gebietskörperschaften geführt werden. Vor allem müssten Städte und Gemeinden ihnen zustehende Mittel direkt erhalten. Die von der Regierung beschlossenen Gemeindehilfepakete seien stets nur Stückwerk geblieben, kritisierte er. In einem Entschließungsantrag forderte seine Fraktion einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag. Maximilian Köllner (SPÖ) sagte, die Gemeinden, welche die COVID-19-Pandemie vorbildlich bewältigt hätten, seien finanziell schwer überfordert. Er forderte in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion eine Sicherung der Gemeindefinanzen. Unter anderem sollten die Darlehen des zweiten Gemeindepakets in einen nicht rückzahlbaren Zweckzuschuss umgewandelt werden.

ÖVP-Abgeordneter Manfred Hofinger brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein, wonach die Ertragsanteile der Gemeinden bei der Einkommensteuer für das Jahr 2021 um 275 Mio. € aufgestockt werden sollen. Die Verlängerung des Finanzausgleichs stelle sicher, dass die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen und als regionale Konjunkturmotoren fungieren können, zeigte sich Angela Baumgartner (ÖVP) erfreut. Sie wies die Kritik zurück, dass die kommunalen Investitionspakete „Stückwerk“ seien. Vielmehr hätten sie stets flexibel auf den Finanzbedarf der Gemeinden reagiert. Ernst Gödl (ÖVP) betonte, die Verlängerung des Finanzausgleichs beruhe auf einem Übereinkommen der beteiligten Verhandlungspartner. Gleichzeitig verlängere man eine Reihe von Begleitgesetzen und schaffe den notwendigen finanziellen Spielraum, damit die Gemeinden als Grundfesten des Staates ihre Aufgaben erfüllen können.

Gerhard Kaniak (FPÖ) sah die Fortsetzung des Finanzausgleichs als „fantasielose Lösung“ eines drängenden Problems. Als problematisch wertete er, dass damit die Finanzierung des Gesundheitssystems und aller seiner Probleme einfach fortgeschrieben werde. Die Defizite im Gesundheits- und Pflegebereich und die Folgeschäden der Pandemie werde man so nicht bewältigen, meinte der FPÖ-Abgeordnete.

Nina Tomaselli (Grüne) bedauerte, dass die Pandemie bisher nicht erlaubt habe, das ehrgeizige Vorhaben einer völligen Neuordnung des Finanzausgleichs anzugehen. Weiterhin bleibe es das erklärte Ziel, ihn an die Klimaziele anzupassen. Im Übrigen handle es sich beim heutigen Beschluss nicht um eine einfache Fortschreibung. Für den Ausbau der Kinderbetreuung werde die Bundesregierung rasch zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Karin Doppelbauer (NEOS) kritisierte die Verschiebung der Verhandlungen über den Finanzausgleich und sah die SteuerzahlerInnen als die großen VerliererInnen. Weiterhin müssten die Gebietskörperschaften keine Rechenschaft über den Einsatz der Mittel ablegen. Die NEOS fordern deshalb grundsätzlich mehr Entflechtung und Transparenz bei der Mittelverwendung.

Finanzminister Magnus Brunner erinnerte daran, dass es die Länder waren, die aufgrund der Pandemie mit der Bitte um eine zweijährige Verlängerung des Finanzausgleichs an den Bund herantraten. Da die Bundesländer die Hauptlast der Gesundheitsversorgung in der Pandemie tragen müssten, werde der Bund ihnen Zusatzausgaben und Einnahmenausfälle für die Jahre 2020 und 2021 mit 750 Mio. € abgelten. Die Gemeindepakete seien im ständigen Austausch mit den Kommunen und abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse entstanden, unterstrich der Finanzminister. Sie würden auch sehr positiv aufgenommen. Nun habe man ein drittes Gemeindepaket geschnürt, das dazu beitragen soll, die wirtschaftliche Erholung in den Gemeinden zu unterstützen. Mit der nun vorgesehenen Erhöhung der Ertragsanteile bei der Einkommenssteuer werde berücksichtigt, dass sich 2021 die Erholung der Gemeindefinanzen rascher als zuerst prognostiziert vollzogen habe. Ein Teil der Sonder-Vorschüsse für die Gemeinden wäre daher nicht notwendig gewesen, erläuterte Brunner. Mit der nun getroffenen Regelung entfalle die Aufrollung des heuer noch offenen Teils der Vorschüsse in Höhe von 275 Mio. €.

Ermächtigung des österreichischen Vertreters im ESM

Ein weiterer Beschluss, den der Nationalrat heute mit gefasst hat, betrifft den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Die Abgeordneten sprachen sich mit breiter Mehrheit dafür aus, den österreichischen Vertreter im ESM zu ermächtigen, einem Vorschlag für einen Beschluss des Gouverneursrates über die Annullierung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten zuzustimmen. (Schluss) med/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. (Fortsetzung Nationalrat) med/sox

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