WKÖ-Kopf: „Steuerreform kommt zur richtigen Zeit mit den richtigen Maßnahmen“

Wien (OTS) – „Die Pandemie setzt uns zu, doch es besteht Anlass zur Hoffnung. Und diese Zuversicht gibt uns auch die Steuerreform, die zur richtigen Zeit mit den richtigen Maßnahmen kommt“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den heutigen Beschluss der ökosozialen Steuerreform im Nationalrat. Denn sie bringe „jene Entlastung, die unsere Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade so nötig haben und sie kurbelt die Investitionstätigkeit an. Die Steuerreform hat somit ursächlich damit zu tun, dass unser Wirtschaftswachstum heuer um rund ein bis eineinhalb Prozent über jenem Deutschlands und der Schweiz liegen soll“, betont Kopf.

Als erfreulich bezeichnet der WKÖ-Generalsekretär zudem, dass das Reformpaket sehr ausgewogen sei und gleichermaßen Erleichterungen für Arbeitnehmer sowie für Unternehmer enthält. „Hier konnten wir jetzt auch noch eine Entlastung für niedrige und mittlere Einkommen von Selbständigen in Form einer Gutschrift bei den Krankenversicherungsbeiträgen erreichen. Damit haben wir ein Pendant zur Entlastung, die es für kleine Einkommen bei den Unselbständigen in der Krankenversicherung geben wird“, so Kopf. Von der Gutschrift (max. 315 Euro jährlich) sollen Selbständige mit einer monatlichen Beitragsgrundlage von bis zu 2900 Euro profitieren.

Als weitere wichtige Maßnahme, die die nachhaltige Erholung der Wirtschaft stärken soll, sieht Kopf die Beschlussfassung zum Aussetzen der Ökostrom-Pauschale. Stromkunden sparen sich dadurch 350 Mio. Euro heuer. Zusammen mit dem Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüglichen Verordnung werden die Ökostrom-Kosten für Betriebe und Haushalte für das Jahr 2022 damit auf null gesetzt. Energieintensive Unternehmen ersparen sich dadurch mehrere 100.000 Euro, mittelständische Unternehmen bis zu 100.000 Euro an Stromkosten für das Jahr 2022.

„Dies ist eine klare Erleichterung für unsere Unternehmen, die unter den enorm hohen Energiekosten leiden“, begrüßt Kopf die Regelung. Nun müssen rasch die notwendigen EAG-Verordnungen erlassen werden, um das Gesetz umzusetzen. „Nichtsdestotrotz braucht es weitere, rasch wirksame Maßnahmen, um Unternehmen in dieser äußerst kritischen Energiepreisentwicklung zu entlasten“, so Kopf. Auch der Ausbau alternativer Energiequellen wie Wasserstoff und grünes Gas wird immer dringlicher. „Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf, um den Unternehmen die Energiewende zu ermöglichen“, sagt Kopf.(PWK024/DFS/NIS)

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