Wien (OTS) – Der ORF-Stiftungsrat hat im Oktober 2021 eine teilweise Valorisierung des ORF-Programmentgelts unter der Inflationsrate beschlossen. Die Medienbehörde KommAustria hat nun ihr gesetzlich vorgesehenes umfassendes Prüfverfahren abgeschlossen und festgestellt, dass die maßvolle Teilvalorisierung des ORF-Programmentgelts für Fernsehempfangseinrichtungen inkl. Radio (Kombi) um 1,38 Euro pro Monat den Bestimmungen des ORF-Gesetzes entspricht. Die Teilvalorisierung wird damit mit dem 1. Februar 2022 wirksam.
Der ORF hat sein öffentlich-rechtliches Programmangebot in den vergangenen Jahren u. a. in den Genres Information, Kultur, Sport, Unterhaltung, den Landesstudios, Online sowie im Bereich der heimischen Filme und Serien etc. nachhaltig ausgebaut. Dies wurde durch einen nachhaltigen Spar- und Restrukturierungskurs möglich, den der ORF mit einem Einsparungsvolumen von rd. 200 Mio. Euro bis 2025 konsequent weiter fortsetzen wird. Gemeinsam mit der Teilvalorisierung des Programmentgelts ist damit sichergestellt, dass der ORF seinen gesetzlichen Auftrag in Radio, Fernsehen und Online für das österreichische Publikum auch in Zukunft in vollem Umfang umsetzen kann.
Das ORF-Programmentgelt für Fernsehempfangseinrichtungen inkl. Radio (Kombi) erhöht sich mit der Anpassung um 1,38 Euro pro Monat oder 5 Cent pro Tag von 17,21 Euro auf 18,59 Euro. Die Teilvalorisierung liegt damit – wie alle Programmentgeltanpassungen der vergangenen 30 Jahre – deutlich unter der Inflationsrate für den abzudeckenden fünfjährigen Finanzierungszeitraum.
Der ORF erhält rund 67 Prozent der Mittel, die unter dem Titel Rundfunkgebühren eingehoben werden, der Rest geht an Bund und Länder.
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