Wien (OTS) – Nach einer Online-Petition mit über 3500 Unterschriften hat der Verbraucherschutzverein (VSV) nun auch die nötigen 500 Unterstützungsunterschriften für eine Bürgerinitiative an den Nationalrat beisammen: Der VSV soll die Berechtigung zu Verbandsklagen bekommen.
Seit 1979 gibt es im Konsumtenschutzgesetz (KSchG) die Möglichkeit für qualifizierte Organisationen mit Verbandsklagen präventiven Verbraucherschutz zu betreiben. Man kann Unternehmen, die unfaire Klauseln verwenden, irreführende oder aggressive Werbung betreiben bzw gegen EU Recht verstoßen auf Unterlassung klagen.
“Diese Berechtigung haben bislang nur die Sozialpartner und der Seniorenrat sowie der VKI,“ berichtet Peter Kolba, Obmann des VSV. „Doch Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer, ÖGB und Seniorenrat haben noch nie eine Verbandsklage gefüht. Nur VKI und AK nutzen diese Möglichkeit bislang. Der VSV ist eine unabhängige NGO für Verbraucherinteressen und fordert seit Jahren vergeblich, ebenfalls die Berechtigung zur Verbandsklage zu bekommen.“
Die Bürgerinitiative wird nun in den nächsten Wochen im Nationalrat eingebracht und muss dann im Petitionsausschuss beraten werden.
“Es gibt im Verbraucherschutz soviel zu tun, dass AK und VKI sich nicht vor Konkurrenz fürchten müssen. Der VSV würde vor allem jene Fälle aufgreifen, wo VKI und AK – gegen Konzerne – zuweilen Klagen scheuen.“
Service: www.verbraucherschutzverein.eu
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