Wien (OTS) – 1. In seiner heute publizierten Entscheidung zur
Commerzialbank-Causa hat der VfGH entschieden, dass das
Aufsichtsrecht nur dazu da ist, das Vertrauen in den Finanzmarkt im
Allgemeinen sicherzustellen, nicht aber dazu, Schäden von
Kleinanlegern zu ersetzen, welche die FMA verursacht hat.
2. Nach Ansicht des VfGH sei das Aufsichtsrecht nur dazu da, die
„Gläubiger (An- und Einleger) in ihrer Gesamtheit zu schützen“ und
dafür zu sorgen, dass „An- und Einleger … Vertrauen in das
ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzmarktes haben“ sollen –
Einzelpersonen sollen aber ausgeschlossen sein.
3. Wir müssen die Entscheidung des VfGH akzeptieren, teilen aber die
Ansicht des Gerichtshofs naturgemäß nicht: Die Aufsicht hat die
Malversationen des Vorstands der Commerzialbank jahrelang ignoriert.
Sie hat dadurch Menschen, die im Vertrauen auf die Aufsicht ihre
Ersparnisse bei einer Bank eingelegt hatten, geschädigt. Das trägt
aus unserer Sicht nicht dazu bei, das Vertrauen in den Finanzmarkt zu
fördern. Es widerspricht im Übrigen auch dem „Mission Statement“ der
FMA, wonach der Schutz der Anleger wesentlicher Teil der Aufgabe der
FMA ist.
4. Im vorliegenden Fall hat ein Whistleblower die Malversationen des
Vorstands detailliert beschrieben und der FMA zur Kenntnis gebracht.
Wäre die FMA ihrer Aufgabe nachgekommen und den Vorwürfen des
Whistleblowers nachgegangen, hätte sie den Schaden für viele
Anlegerinnen und Anleger verhindern können. Eine gerichtliche Klärung
der Verantwortung der FMA wird nun durch die Entscheidung des VfGH
verhindert.
5. Privatpersonen und Unternehmer müssen immer einen von ihnen
angerichteten Schaden ersetzen. Wie der Fall Commerzialbank
Mattersburg und die Entscheidung des VfGH zeigen, kann der
Gesetzgeber staatliche Organisationen ganz einfach von dieser
Verantwortung befreien. Das sendet ein katastrophales Signal an die
Gesellschaft.
6. Für mich als Rechtsanwalt und Staatsbürger stellt sich – nach
Skandalen wie Auer-Welsbach, Hypo-Alpe-Adria und Commerzialbank – die
Frage, ob es unserer Gesellschaft zuzumuten ist, dass das Handeln der
FMA einer gerichtlichen Kontrolle entzogen ist.
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