Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet in das neue Jahr 2022 mit einer Ausweitung der Sammelaktion in Sachen Diesel-Betrug. Bislang wurden rund 600 Klagen wegen des Betrugsmotors EA 189 gegen VW in Deutschland eingebracht. Eine Reihe von Verfahren wurden verglichen, in Fällen der Fahrzeugübernahme in Deutschland wurden rund 20 positive Urteile erzielt. Für Februar 2022 ist das Einlangen eines Gutachtens zum österreichischen Recht beim Landgericht Braunschweig zu erwarten.
„Wenn dieses Gutachten vorliegt, gehen wir davon aus, dass wir die Verfahren zum Motor EA 189 – auch wenn die Kenntnis vom Schaden mehr als drei Jahre zurückliegt – gewinnen werden,“ gibt sich Peter Kolba, Obmann des VSV, hoffnungsfroh. „Doch der VSV wird diese Aktion nunmehr auch auf andere Motoren und Hersteller ausweiten.“
Der VSV vermittelt seinen Mitgliedern ab sofort auch risikolose Individualklagen in Deutschland gegen VW wegen des Motors EA 288, gegen Audi wegen des Motors EA 897 und gegen rückgerufene Motoren von Daimler Mercedes.
Die Verfahren werden von Prozessfinanzierern unterstützt, sodass Fahrzeuginhaber risikolos klagen können. Sie müssen aber eine Erfolgsprovision von – je nach Fall – 25 – 35 Prozent des Erlöses an den Finanzierer abgeben.
Der VSV bietet diese Hilfestellung nur Mitgliedern des VSV an. Das können Verbraucher, EPUs und KMUs sein. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den VSV ist moderat: 35 Euro für Verbraucher, 65 Euro für EPUs und 110 Euro für KMUs. Darüberhinaus fallen für Kläger keine weiteren Kosten an.
Interessenten finden weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung auf www.verbraucherschutzverein.eu.
„Der Dieselbetrug hat vielen Menschen Gesundheitsschäden zugefügt. So etwas darf sich nie wiederholen. Je mehr Schadenersatz gegen die Hersteller durchgesetzt werden kann, desto eher werden diese sich künftig an gesetzliche Regelungen halten,“ beschreibt Kolba das Ziel der Aktion.
Service: www.verbraucherschutzverein.eu
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