EANS-Adhoc: FACC AG / FACC und Kernbanken passen die Finanzierungsbedingungen an

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Finanzierung
30.12.2021

Ried im Innkreis – Die zu erwartenden Einmaleffekte auf die Finanz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns aufgrund des Urteils eines Londoner Schiedsgerichtsverfahrens in Zusammenhang mit Forderungen eines Lieferanten erforderten eine Anpassung der Vertragsbedingungen des bestehenden Konsortialkredits (Gesamtvolumen 285 Mio. EUR verteilt auf sieben Banken, Laufzeit bis 29.08.2023).

Im Fokus stand dabei der halbjährlich zu testende Financial Covenant Net Financial Debt / EBITDA, der zuletzt am 18. Dezember 2020 in Folge der Corona-Krise durch eine Änderungsvereinbarung angepasst wurde.

In den partnerschaftlich geführten Verhandlungen wurden für die nächsten Testzeitpunkte eine Anpassung der Berechnung des Covenants (Covenant Calculation Adaption) sowie Anpassungen des Covenants selbst (Covenant Reset) vereinbart. Ab dem Testzeitpunkt 30.06.2023 kehrt FACC wieder zum ursprünglich vereinbarten Covenant von Net Financial Debt / EBITDA

Ende der Mitteilung euro adhoc

Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/3124/0/10823533/0/FACC_Adhoc_Waiver_DE.pdf

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