Klagenfurt (OTS) – Im Rahmen des AK-Betriebskostenchecks 2020 stach bei einer Wolfsberger Wohnanlage der Posten ‚Legionellen- Prophylaxe‘ ins Auge. Dieser war mit rund 735 Euro ausgewiesen. „Für diese Qualitätssicherung der Trinkwasseranlage hat der Vermieter, in diesem Fall die Wohnbaugesellschaft BUWOG, Sorge zu tragen. In der Betriebskostenabrechnung hat dies nichts verloren“, erklärt Michael Tschamer, Mietrechtsexperte der AK Kärnten und fährt fort: „Mit einem von der Arbeiterkammer zur Verfügung gestellten Brief hat die Mieterin die Abrechnung beeinsprucht.“ Die BUWOG reagierte auf das Schreiben mit wenig Einsicht. Es folgten weitere Interventionen durch die Arbeiterkammer, welche vorerst ebenso erfolglos blieben. Zur Klärung der Rechtsfrage wurde beim Bezirksgericht Wolfsberg ein Verfahren eingeleitet. Mit Erfolg: Der Vermieter wurde jetzt in erster Instanz zur Rückerstattung der 732,35 Euro an die Mieter verurteilt – nicht rechtskräftig. Zur ‚Legionellen- Prophylaxe in der Betriebskostenabrechnung‘ laufen aktuell in Kärnten noch sieben weitere Verfahren gegen die BUWOG – Urteile noch ausständig.
Die Probleme mit der BUWOG häufen sich. Das weiß auch AK-Präsident Günther Goach, der die Wohnbaugesellschaft schon mehrmals als „absolutes Negativbeispiel der Privatisierung“ genannt und kritisiert hat: „Seit dem Verkauf der BUWOG haben die Mieter immer wieder Probleme. Diesen Entgleisungen der Gewinnorientierung muss endlich Einhalt geboten werden!“
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