Fremdwährungskreditnehmer aufgepasst: Schweizer Franken LIBOR-Zinssatz wird ab 2022 ersetzt

Klagenfurt (OTS) – AK-Konsumentenschutz informiert: LIBOR1 (London Interbank Offered Rate)-Basiszinssatz wird mit 1. Jänner 2022 von SARON2 (Swiss Average Rate Overnight)-Basiszinssatz abgelöst. „Beim Wechsel auf einen neuen Basiszinssatz darf kein Nachteil für Kreditnehmer entstehen“, so AK-Präsident Günther Goach.

Der Schweizer Franken LIBOR-Zinssatz gilt als Basiszins für Konten, Hypotheken oder Kredite – in Österreich vor allem für Schweizer-Franken Kredite. Ab 1. Jänner 2022 wird der Schweizer Franken LIBOR nach einer EU-Verordnung durch den Geldmarkzins SARON ersetzt. Hypothekarkreditverträge können durch den Ersatzsatz weiterhin bedient werden, jedoch birgt der Wechsel eine gewisse Unsicherheit: „Bei einer allfälligen Anpassung des Hypothekarvertrages aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes ist unbedingt darauf zu achten, dass kein Nachteil für die Konsumentinnen und Konsumenten entsteht.“, mahnt AK-Konsumentenschützer Stephan Achernig zur Vorsicht und fügt hinzu: „Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass eine Vertragsänderung nicht zum Nachteil für Kreditnehmer werden darf.“

1 Der [LIBOR]
(https://www.sgkb.ch/de/glossar/L?searchglossar=LIBOR) (London
Interbank Offered Rate) ist ein Referenzzinssatz im Interbankengeschäft, zu dem sich Banken untereinander ungesichert Geld ausleihen. Er besteht derzeit noch aus fünf Währungen (CHF, EUR, USD, GBP, JPY) und dient als Basis für Zinsfestlegung von Kunden-Krediten.

2 Der SARON ist ein laufender volumengewichteter Durchschnittssatz, der auf abgeschlossenen Handelstransaktionen und Referenzpreisen des jeweiligen Handelstages (Veröffentlichung alle zehn Minuten an Handelstagen ab 8.30 Uhr) basiert. Weiters werden dreimal täglich um 12 Uhr, 16 Uhr und am Ende des Handelstages „Fixings“ durchgeführt. Aus den täglichen SARON-Zinssätzen können Terminzinssätze («compound rates») berechnet werden, die als Basis für Kredite und andere Finanzprodukte benötigt werden.

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