Bundesrat gibt grünes Licht für Beschaffung von COVID-19-Medikamenten

Wien (PK) – Zum Abschluss des Parlamentsjahres bestätigte der Bundesrat heute eine Reihe von gesetzlichen Änderungen und Neuerungen, die Gesundheitsberufe und Themen der Gesundheitsvorsorge betreffen. Ein Großteil der Beschlüsse wurde in Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Pandemie gefasst. Dies betrifft eine Ermächtigung für den Gesundheitsminister zur Beschaffung von COVID-19-Medikamenten oder Fristverlängerungen, um Personalengpässe aufgrund der Pandemie zu vermeiden. Coronabedingt ist auch eine Bestimmung im Suchtmittelgesetz, um Substitutions-Dauerverschreibungen zu erleichtern. Ebenfalls grünes Licht von der Länderkammer gab es für Mindeststrafen bei Verstößen gegen COVID-19-Maßnahmen sowie für ein Gesetzespaket, mit dem eine Reihe von Sozialversicherungsgesetzen an die pandemiebedingten Gegebenheiten angepasst werden.

Zudem wurde vom Bundesrat das Gesetz zur Schaffung des Gesundheitsberufs der qualifizierten operationstechnischen Assistenz (OTA-Gesetz) gebilligt, das den Personalengpass entschärfen soll. Auf EU-Recht basieren neue Bestimmungen, wonach Kontrollen in Schlachthäusern künftig auch durch speziell geschultes Personal erfolgen können, sowie Vorgaben zur Qualitätssicherung für biologische Lebensmittel. Ein weiterer Beschluss betrifft Maßnahmen gegen die Verbreitung von Tierseuchen durch Wildtiere.

Am Ende der heutigen Sitzung wurden zudem die beiden VizepräsidentInnen des Bundesrates für das 1. Halbjahr 2022 gewählt. Die MandatarInnen sprachen sich einstimmig für Günther Novak (SPÖ/K) und Sonja Zwazl (ÖVP/N) aus.

Pandemiebedingte Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich

Der Bundesrat gab mehrheitlich grünes Licht für eine Ermächtigung für den Gesundheitsminister zur Beschaffung von COVID-19-Medikamenten. Aktuell ist diese auf die Beschaffung über das „Joint Procurement“ der EU beschränkt. Weil einige Arzneimittelhersteller aber nicht über das Beschaffungsprogramm der EU verkaufen, werden bilaterale Verträge nötig, weshalb die Einschränkung zur Beschaffung weniger restriktiv sein soll. Die Änderung soll rückwirkend mit 1. Dezember 2021 in Kraft treten, um die Verteilung von außerhalb des gemeinsamen Beschaffungsprozesses der EU angeschafften Produkte noch im Dezember zu ermöglichen.

Einstimmig genehmigt wurden auch Fristverlängerungen in mehreren Gesundheitsgesetzen, um Personalengpässe während der Pandemie besser auszugleichen. So dürfen beispielsweise SanitäterInnen weiter COVID-19-Testungen und -Impfungen durchführen oder Personen, die nicht über eine Berechtigung zur Durchführung pflegerischer Tätigkeiten verfügen, bis Ende 2022 zur pflegerischen Basisversorgung herangezogen werden können. Alle Befristungen werden bis Juni 2022 verlängert.

Mit Stimmenmehrheit von der Länderkammer bestätigt wurde eine Bestimmung im Suchtmittelgesetz. So wurde die Möglichkeit geschaffen, PatientInnen unter gewissen Voraussetzungen eine Substitutions-Dauerverschreibung auszustellen, die nicht mehr von AmtsärztInnen beglaubigt werden muss. Die Regelung wird bis 30. Juni 2022 verlängert.

Mindeststrafen bei Verstößen gegen Ge- und Verbote im COVID-19-Maßnahmengesetz sollen neben den bestehenden Höchststrafen das Gesundheitswesen noch besser vor Überlastung im Rahmen der Corona-Pandemie schützen. Die Mindeststrafen wurden jeweils mit 10% der Höchststrafen bemessen. Geplant ist, dass die dazu mehrheitlich angenommenen Änderungen im Epidemiegesetz mit Ende Juni 2022 wieder außer Kraft treten.

Ein weiterer mehrheitlich gefasster Beschluss des Bundesrats betrifft Änderungen im Sozialversicherungsrecht. Unter anderem geht es dabei um den Wegfall von Sozialversicherungsbeiträgen für Essensgutscheine für MitarbeiterInnen im Home Office, die Sicherstellung der vorzeitig bezogenen Alterspension von PensionistInnen, die zur Pandemiebekämpfung wieder in ihren Job im Gesundheitswesen einsteigen und eine Anpassung der Bestimmung, die es Apotheken und HausärztInnen erlaubt, bei Personen ohne Symptomen Corona-Tests durchzuführen. Ebenfalls Teil des Beschlusses ist eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 € für BezieherInnen der Ausgleichszulage. Dies soll im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate der letzten Monate als Teuerungsausgleich, insbesondere als Zuschuss zu den Heizkosten, gelten.

Zwei in der Debatte eingebrachte Entschließungsanträge der Oppositionsparteien fanden hingegen keine Mehrheit. Während die SozialdemokratInnen eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung fordern, sprechen sich die Freiheitlichen unter anderem gegen die geplante Impfpflicht und gegen die Diskriminierung ungeimpfter Personen aus.

Derzeit habe man den Eindruck, „mit Volldampf in den nächsten Lockdown zu fahren“, zeigte sich Ingo Appé (SPÖ/K) besorgt. Laut ExpertInnen drohe Österreich durch die Omikron-Welle ein Versorgungsengpass. Deshalb sei es gut, dass nun die GECKO-Kommission zur Koordination eingeführt worden sei. Die Impfpflicht könne nur ein Teil zur Bewältigung der Pandemie und zur Anhebung der Impfquote sein. Der Fokus auf Strafen alleine sei zu wenig, so der SPÖ-Mandatar.

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) sprach von weiteren wichtigen Maßnahmen, die heute beschlossen wurden. Die Beschaffung und der Einsatz von Medikamenten sei zu begrüßen, jedoch könnten diese die Impfung nicht ersetzen. Diese werde „dieses heimtückische Virus ausrotten“.

Laut Karlheinz Kornhäusl (ÖVP/St) ist die Beschaffung von Medikamenten ein weiterer Meilenstein. Diese seien jedoch für bereits Erkrankte vorgesehen, weshalb sie keine Alternative zur Impfung seien. Kornhäusl begrüßte zudem den Teuerungsausgleich in der Höhe von 150 €. Man dürfe jene Menschen nicht übersehen, „die jeden Euro dreimal umdrehen müssen“. In Bezug auf die bevorstehende Omikrom-Welle hielt Martin Preineder (ÖVP/N) fest, dass es die Aufgabe des Gesetzgebers sei, die Bevölkerung entsprechend zu schützen. Dabei sei man zur Abwägung von Freiheit und Sicherheit verpflichtet.

Auch Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) betonte, dass Medikamente keine Alterative zur Impfung seien, da diese nur innerhalb eines kurzen Zeitfensters eingesetzt werden könnten. Zudem sei die Abkehr von der gemeinsamen Beschaffung durch die EU kritisch zu sehen, da so die Mitgliedsstaaten gegeneinander ausgespielt werden könnten.

Markus Leinfellner (FPÖ/St) begrüßte ebenfalls die Beschaffung von Medikamenten, jedoch sei es nicht verständlich, warum diese erst im Krankenhaus und nicht im niedergelassenen Bereich eingesetzt werden sollen. Die Anhebung der Mindeststrafen bezeichnete Leinfellner als „überschießende Maßnahme“. Die „Angst- und Panikpolitik der Bundesregierung“ müsse durch Hoffnung ersetzt werden. Für Christoph Steiner (FPÖ/T) bietet die neue Omikron-Virusvariante ein „Ausstiegsszenario“ aus der Impfpflicht für die Bundesregierung, da nicht klar sei, inwieweit die Vakzine Wirkung zeigen würden.

In erster Linie würde die Impfung einen angemessenen Schutz vor einer Erkrankung bieten, strich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hervor. Medikamente seien daher keine Alternative zu Impfungen. Die erste Medikamentenlieferung sei bereits erfolgt und würde auch schon eingesetzt werden. Durch die beschlossene Fristverlängerung wolle man Personalengpässe beim Testen und Impfen vermeiden, so der Gesundheitsminister. Was die Substitutions-Dauerverschreibung betrifft, gehe es um eine notwendige Kontaktreduktion von Suchtmittelkranken und um die Entlastung der AmtsärztInnen. Zudem wolle man das kostenlose und niederschwellige Testsystem in Österreich weiterhin aufrecht erhalten.

Was die neue Omikrom-Variante betrifft, habe man sich durch den vergangenen Lockdown „einen gewissen Spielraum erarbeitet“. Der Gesundheitsminister appellierte einmal mehr an die Bevölkerung, sich die „Boostershots“ abzuholen und sich in der Weihnachtszeit vor Familienbesuchen testen zu lassen.

Gesundheitsberuf „Operationstechnische Assistenz soll qualifiziertes Personal sicherstellen

Mit dem neuen Gesundheitsberuf der qualifizierten operationstechnischen Assistenz (OTA) soll der Personalengpass im Operationsbereich entschärft werden. Das vom Bundesrat mehrheitlich genehmigte neue OTA-Gesetz sieht eine Aktualisierung der Spezialisierung Pflege im Operationsbereich vor, wobei die dreijährige OTA-Ausbildung nicht zwingend auf einer vorangegangenen Pflegeausbildung aufbaut.

EU-Vorgaben zu Kontrollen in Schlachthäusern und Qualitätssicherung von Lebensmitteln

Nach Anpassungen an EU-Regelungen in der Lebensmittelkontrolle darf künftig auch besonders geschultes Personal amtliche Kontrollen in sogenannten Zerlegungsbetrieben der Fleischindustrie durchführen. Die mehrheitlich bestätigten Änderungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sowie im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz erlauben es, dass diese Kontrollen nicht nur amtlichen TierärztInnen vorbehalten sind. Außerdem wurde eine Reihe von Bestimmungen einer EU-Verordnung zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich in heimisches Recht überführt. Unter anderem gibt es eine neue Bestimmung für biologische Lebensmittel. So werden HändlerInnen, die nicht selbst produzierte Bio-Produkte direkt an die EndverbraucherInnen verkaufen, nicht dem ansonsten im Bio-Bereich vorgesehenen Kontrollsystem unter Aufsicht des Landeshauptmanns bzw. der Landeshauptfrau unterliegen.

Maßnahmen gegen Verbreitung von Tierseuchen durch Wild

Von der Länderkammer einstimmig bestätigt wurde zudem die Änderung des Tierseuchengesetzes. Maßnahmen zur Seuchenabwehr bei Wildtieren können so bereits getroffen werden, wenn die Krankheit in Österreich noch nicht ausgebrochen ist, indem etwa in Grenzgebieten zu Nachbarländern Zäune errichtet werden. (Schluss Bundesrat) med/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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