Wien (OTS) – Die Covid19-Pandemie wirkt sich nach wie vor auf die Reisemöglichkeiten aus. Wie sich die Situation im kommenden Jahr entwickelt, bleibt abzuwarten – etliche Änderungen für Reisende sind aber bereits bekannt. „So gibt es in Italien Tempolimits für E-Tretroller, eine permanente Winterreifenpflicht in einigen Regionen Frankreichs sowie Änderungen bei Maut und Vignette in Slowenien und Polen, außerdem verschärfte Umweltzonen in Spanien und Belgien. Und in Deutschland ist die Mitführpflicht von Masken geplant“, nennt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner einige Eckpunkte. Die Expertin des Mobilitätsclubs gibt einen Überblick über die wichtigsten aktuell bekannten Neuerungen für 2022.
Neue Verkehrsbestimmungen und straßenverkehrsrechtliche
Änderungen in Italien
Bereits seit November gültig sind in Italien Tempolimits für E-Tretroller. „In Fußgängerzonen darf maximal 6 km/h, generell maximal 20 km/h gefahren werden. Weiters gilt ein Parkverbot auf dem Gehsteig“, erklärt Renner.
Ebenfalls seit November gibt es in unserem Nachbarland zudem die Möglichkeit der Einführung von „Rosa Parkplätzen“ für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zwei Jahre. Wer den entsprechend reservierten Parkplatz ohne Genehmigung missbräuchlich benutzt, muss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 660 Euro zahlen. Der Strafrahmen für die unbefugte Nutzung von Behindertenparkplätzen wurde darüber hinaus auf 168 Euro bis 672 Euro angehoben.
Winterreifenpflicht in einigen Regionen Frankreichs
Fix ist bereits jetzt eine Winterreifenpflicht in Frankreich, die zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres für Bergregionen in den Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt. Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr abrufbar. Anfang und Ende der Zonen werden durch eine spezielle Beschilderung angezeigt. Innerhalb dieser Zonen müssen während des genannten Zeitraums Winterreifen (M+S Kennzeichnung) auf allen vier Rädern verwendet werden (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Alternativ können Schneeketten mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen montiert werden. Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.
Neue Mitführpflicht in Deutschland geplant
In Deutschland soll ab 2022 für Auto-, Lastwagen- und Busfahrer zusätzlich gelten, dass verpflichtend zwei Mund-Nase-Bedeckungen (Gesichtsmasken) im Kfz-Verbandskasten mitgeführt werden müssen. Ein Datum steht noch nicht fest, die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist aber für 2022 geplant.
Maut und Vignette – Änderungen in Slowenien und Polen
In Slowenien erfolgt der Umstieg von der Klebe- auf die E-Vignette in zwei Schritten: Seit 1. Dezember 2021 gibt es die Jahresvignetten der Klassen 1 (z. B. Motorrad), 2A (z. B. Pkw), 2B (Fahrzeuge mit Vorderachsenhöhe von mehr als 1,3 Meter) sowie die Halbjahresvignette der Klasse 1 nur noch digital. Ab 1. Februar 2022 gibt es dann auch die Monats- und 7-Tages-Vignetten nur noch digital. Die Jahresvignetten gelten zudem nur noch zwölf Monate (z. B. 20. Dezember 2021 bis inkl. 20. Dezember 2022), dafür kann man sie kaufen, wann man möchte. Eine weitere Neuerung ist, dass sämtliche digitale Vignetten bis zu 30 Tage vordatiert werden können.
In Polen wurde bereits mit 1. Dezember 2021 zur Erhebung der Maut ein neues e-TOLL-System auf staatlich verwalteten Autobahnen (A2, A4) eingeführt. Seither wird auf diesen Autobahnen die Mautgebühr mittels e-TOLL App oder durch den Kauf eines e-Tickets entrichtet.
Verschärfte Umweltzonen in Spanien & Belgien
In Spanien wird mit Jänner 2022 das gesamte Stadtgebiet von Madrid im Zuge des Projekts „Madrid 360“ zur Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE) erklärt. Die spanischen Umweltzonen gelten ganzjährig rund um die Uhr. In Spanien zugelassene Fahrzeuge benötigen für die Einfahr eine Umweltplakette (Distintivo Ambiental). „Für im Ausland registrierte Fahrzeuge reicht der Nachweis der erforderlichen Abgasnorm mittels Zulassungsschein“, informiert die ÖAMTC-Touristikerin.
In Belgien ist in den Umweltzonen von Brüssel, Gent und Antwerpen ab 2022 die Fahrt mit Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm Euro 4 verboten und daher nicht mehr kostenlos möglich. Für solche und andere Fahrzeuge, die die Umweltzone regulär nicht mehr befahren dürfen, gibt es die Möglichkeit, einen Tagespass für die Einfahrt um 35 Euro zu kaufen (maximal achtmal pro Jahr).
Eine Übersicht aller Neuerungen, auch im österreichischen Straßenverkehr, findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen2022. Unter www.oeamtc.at/urlaubsservice findet man immer die aktuellen Regelungen für Reisende.
(Fortsetzung)
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