Wien (OTS) – Anträge für den Artikel 50 EUV Aufenthaltstitel sind bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Der neue Auftenthaltstitel ist für Briten, die sich vor dem 1. Jänner 2021 in Österreich niedergelassen haben, unerlässlich, wenn sie in Österreich bleiben wollen.
Britische Botschafterin Lindsay Skoll:
„Für Britinnen und Briten in Österreich läuft die Zeit ab, um ihren neuen Aufenthaltsstatus in Österreich zu beantragen. Es spielt keine Rolle, ob Sie seit 30 Jahren hier leben oder mit einem Österreicher oder einer Österreicherin verheiratet sind. Wenn Sie seit dem 1. Januar dieses Jahres keine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben, müssen Sie dies jetzt tun. Wenn Sie Britinnen oder Briten kennen, ermutigen Sie sie bitte, das neue Dokument zu beantragen, bevor es zu spät ist.“
Britische Staatsangehörige können den Artikel 50-EUV Aufenthaltstitel bei ihrer örtlichen Bezirkshauptmannschaft oder ihrem Magistrat beantragen. In Wien bearbeitet die MA35 die Anträge.
Laut Melderegister leben mit Stichtag 1. Jänner 2021 rund 11.500 Britische Staatsangehörige in Österreich. Bis zum 31. Oktober sind 8.418 Anträge für die Artikel 50-Karte eingegangen.
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