Wien (OTS) – In der heutigen Debatte um die Änderung des Verwaltungsvollstreckungs-Gesetzes kritisierte die freiheitliche Klubobmann-Stellvertreterin und FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Susanne Fürst die Weigerung der Regierungsparteien und ihrer oppositionellen Anhängsel SPÖ und Neos, die Möglichkeit einer Beugehaft gegen Ungeimpfte auszuschließen. „Die Beugehaft braucht es grundsätzlich vor allem im Asyl- und Fremdenrecht, um Maßnahmen wie eine gerichtlich festgesetzte Außerlandesbringung durchzusetzen. Dort können die Adressaten allerdings mit großer Milde rechnen. Ganz anders sieht es bei den Ungeimpften aus, gegen die die Regierung jegliche Strenge und Schärfe aufbietet, die möglich ist“, sagte Fürst.
Sie glaube daher den Beteuerungen von Gesundheitsminister Mückstein und Verfassungsministerin Edtstadler nicht, wonach zur Durchsetzung des Impfzwangs keine Beugehaft angewendet werden solle. „Das sind dieselben Politiker, die monatelang beteuert haben, dass es keinen Impfzwang geben wird. Am Ende wird es heißen, dass auch die Beugehaft zum angeblichen Schutz der Menschen – vielleicht sogar zum angeblichen Schutz der Ungeimpften selbst – nötig ist“, prophezeite Fürst.
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