Wien (OTS) – „Die Volkspartei hat die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 mit 5,6 Millionen Euro deutlich unterschritten und nimmt die Teilaspekt-Entscheidung im Rechtsstreit mit dem ‚Falter‘ zur Kenntnis“, betont die ÖVP-Bundespartei in einer Stellungnahme:
Weil die Wochenzeitung „Falter“ während des Nationalratswahlkampfs 2019 ihr zugespielte Papiere veröffentlicht sowie die Behauptung aufgestellt hat, die Volkspartei plane auch für den laufenden Wahlkampf 2019 eine bewusste Überschreitung der gesetzlichen Wahlkampfkostenobergrenze, hat sich die Volkspartei für eine Klage gegen das Medium entschieden, um eine Richtigstellung seiner Behauptungen zu begehren.
Das Handelsgericht Wien hat der Volkspartei daraufhin in seinem Urteil vom 29.03.2021 recht gegeben, weshalb der „Falter“ seine Behauptung „die ÖVP will die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen oder sinngleiche Behauptungen“ öffentlich widerrufen musste.
Aufgrund der darauffolgenden Revision vom 29.07.2021 hat der Oberste Gerichtshof den Beschluss gefasst, dass es der Wochenzeitung „Falter“ erlaubt war, die ihnen zugespielten Papiere zu veröffentlichen und daraus im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit eigene Schlüsse zu ziehen. Um einen Wahrheitsbeweis handelt es sich dabei aber nicht.
Die Volkspartei nimmt den Beschluss des Revisionsgerichts zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass es sich dabei nur um einen Aspekt der ansonsten für die Volkspartei erfolgreichen Klage handelt.
Fakt ist, dass die Volkspartei die Wahlkampfkostenobergrenze im Nationalratswahlkampf 2019 mit Ausgaben in Höhe von 5,6 Mio. Euro nachweislich deutlich unterschritten hat. Der zugehörige Rechenschaftsbericht der Volkspartei liegt dem Rechnungshof bereits vor.
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