Wien (OTS) – „Die Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie, Hotellerie und im Kulturbereich ist eine unbürokratische, direkt spürbare und effektive Maßnahme, um den Betrieben die notwendige und zum Teil überlebensnotwendige Liquidität zu verschaffen. Aufgrund der vielen Lockdown-Monate in diesem Jahr konnten die Betriebe die Senkung de facto aber nur in etwa 6 Monate lang wirklich nutzen“, betonen die Obleute der gastgewerblichen Fachverbände, Susanne Kraus-Winkler (Hotellerie), und Mario Pulker (Gastronomie), und fordern: „Es ist daher nur logisch und konsequent, die Umsatzsteuersenkung zu verlängern.“
Der Fokus der COVID-bezogenen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen liege auf einer Rekapitalisierung und Stabilisierung der Branche, um den Betrieben nicht nur ein kurzfristiges Überleben zu sichern, sondern auch wieder eine langfristige Perspektive für die Zukunft zu bieten. Dafür benötige es jetzt einen unkomplizierten Liquiditätsschub in Form einer niedrigeren Umsatzsteuer. Auch Wettbewerbsverzerrungen mit den Nachbarländern können so hintangehalten werden, schließlich werden in der Schweiz und Deutschland gastgewerbliche Leistungen mit 3,7 Prozent bzw. 7 Prozent besteuert.
Beschlussfassung noch vor Weihnachten ist wichtig
Zudem sollte der 5%-Satz auch auf sämtliche Sport- und Freizeitbetriebe (z.B. Fitnessstudios, Thermen und Bäder) Anwendung finden, fordert der Obmann der WKÖ-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber. „Das wäre ein Leistungsanreiz sowie ein wichtiges Signal, um den Optimismus der besonders betroffenen Branchen in der aktuellen schwierigen Pandemiephase zu stärken.“
Da die derzeit befristete Regelung mit Ende des Jahres ausläuft, ist eine Beschlussfassung noch vor Weihnachten notwendig.
„Unzählige Anrufe und Schreiben unserer Betriebe bestätigen uns in der Dringlichkeit unserer Forderung. Wir werden deshalb auch nicht müde uns dafür einzusetzen und hoffen, dass wir beim neuen Finanzminister mit dieser Forderung auf offene Ohren stoßen“ so die Obleute abschließend. (PWK745/SR)
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