Wien (OTS) – „Bis 15. Dezember, also bis nächsten Mittwoch, kann man noch den Antrag auf Studienbeihilfe für das Studienjahr 2021/22 stellen. Damit ermöglichen wir vielen engagierten Studierenden ein Studium. Es ist daher auch ein richtiger Schritt, dass die Mittel für dieses wichtige Instrument ein weiteres Mal erhöht wurden“, so Bildungs- und Wissenschaftsminister Martin Polaschek zur Studienbeihilfe für das aktuelle Studienjahr. Bundesminister Polaschek macht Studierende daher nochmals auf die Möglichkeit der Beantragung der Studienbeihilfe bis Mittwoch aufmerksam.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation ist eine Antragsstellung momentan nur online auf www.stipendium.at oder postalisch bei den sechs Stipendienstellen, in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt möglich, nicht aber direkt vor Ort. Voraussetzung dafür ist die Aktivierung einer Handysignatur, wie man sie auch für den „Grünen Pass“ als digitalen 2G-, 2,5G- oder 3-G-Nachweis braucht.
Minister Polaschek betont weiter: „Die Studienbeihilfe ist das wichtigste Förderinstrument für engagierte Studierende, die zügig studieren, die sozial bedürftig sind, also nicht ausreichend Unterhalt von ihren Eltern erhalten. Daher braucht es diese Form der finanziellen Unterstützung gerade derzeit besonders dringend, damit diese Studierenden ihr Studium auch tatsächlich voranbringen können.“
Erhöhung der Studienförderung 2022
Deshalb ist es für den Minister der absolut richtige Schritt, dass die Studienbeihilfe im kommenden Jahr, 2022, um 20 Mio. Euro erhöht wird. Es handelt sich um die größte Anhebung seit 2017. An den Details wird derzeit gearbeitet. Mit 1.1.2020 wurde außerdem die Zuverdienstgrenze für den Bezug der Studienbeihilfe von bisher 10.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben und jener der Familienbeihilfe angepasst, was insbesondere für erwerbstätige Studierenden eine große Erleichterung darstellt.
Studienbeihilfe mit beinahe 60-jähriger Erfolgsgeschichte
„Die Studienbeihilfe ist eine beinahe 60-jährige Erfolgsgeschichte, die es auch in Zukunft fortzusetzen gilt“, erklärt Bundesminister Polaschek mit dem Hinweis, dass das Studienförderungsgesetz – mit dem die Studienbeihilfe eingeführt wurde – 1963 in Kraft trat. Das gelte auch für die Studienbeihilfenbehörde, die vor genau 50 Jahren, am 1. September 1971, mit der 1. Novelle des Studienförderungsgesetzes, geschaffen wurde.
Mehr Informationen über die Studienbeihilfe sind auf www.stipendium.at abrufbar. Dort steht auch die Festschrift „Blick Richtung 50 Jahre Studienbeihilfe“ anlässlich des 50-jährigens Bestehens der Studienbeihilfebehörde zum Download bereit.
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