Unter Beobachtung!

Wien (OTS) – Aus vertraulichen Quellen konnten wir in Erfahrung bringen, dass sich das Abwehramt des Bundesheeres bereits um die Bundesheergewerkschaft wegen möglicher staatsgefährdender Aktivitäten Sorgen macht. Jedenfalls werden alle Aktivitäten der Bundesheergewerkschaft genauestens überwacht. „Jetzt stoßen wir dann bald wirklich in Bereiche vor, von denen wir in Österreich geglaubt haben, dass sie längst hinter uns lägen. Wenn eine Gewerkschaft mutmaßlich als staatsgefährdend eingestuft wird, weil sie sich für die Bediensteten, für die Grund- und Freiheitsrechte sowie für Freiheit und Menschenwürde einsetzt, dann betreten wir eine nicht ganz neue, aber schmutzige Bühne: Denn bereits am 2. März 1934 beschloss der Ministerrat per Verordnung die Errichtung der Einheitsgewerkschaft als Ablöse der Freien resp. Richtungsgewerkschaften“, ärgert sich Manfred Haidinger, der Präsident der Bundesheergewerkschaft.

Gewerkschaften heute, basieren auf den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, BGBl 210/1958), die zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgeschrieben wurde. Die Bundesheergewerkschaft betrachtet die von der österreichischen Regierung im Jahr 2021 festgesetzten Zwangsmaßnahmen als einen Eingriff in exakt diese Grund- und Freiheitsrechte und kämpft im Interesse ihrer Mitglieder und darüber hinaus für eine vernünftige und gerechte Behandlung aller von diesen Zwangsmaßnahmen Betroffenen.

„So geht es nicht, so darf es nicht gehen. Wir werden in dieser Causa an die Frau Bundesministerin herantreten, denn es wurden hier offensichtlich, wahrscheinlich wieder im vorauseilenden Gehorsam, rote Linien überschritten; inwieweit der Leiter des Abwehramtes, der zurzeit als stellvertretender Generalstabschef die Reform maßgeblich vorantreibt, dafür verantwortlich ist, wird noch zu erforschen sein“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft.

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