Wien (OTS) – „Unsere Betriebe haben darauf vertraut, dass der Lockdown wie versprochen endet. Die Entscheidung der Bundesregierung zu öffnen, ist deshalb richtig und bestätigt das Vertrauen in die hohen Sicherheitsstandards insbesondere der körpernahen Dienstleister“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Jetzt können auch die Floristinnen und Floristen – nach derzeitigem Stand mit Ausnahme von Oberösterreich – endlich öffnen und so zumindest einen kleinen Teil des so wichtigen Adventgeschäftes retten.“
Die körpernahen Dienstleister sehen sich ebenfalls bestätigt: „Wir sind gerüstet und bereit: Unsere Betriebe sind Hygieneprofis, sie verfügen über erprobte Sicherheits- und Präventionskonzepte. Und sie haben mehrfach bewiesen, dass sie sichere Arbeits- und Geschäftsumgebungen bieten können – und zwar in allen Bundesländern“, betonen Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure, und Dagmar Zeibig, als Bundesinnungsmeisterin zuständig für die Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Tätowierer, Piercer sowie Nagelstudios. „Der Besuch bei den körpernahen Dienstleistern ist so sicher wie kein anderer Alltagsbereich.“ Beide warnen vor einem regionalen „Fleckerlteppich“ unterschiedlicher Regelungen in einzelnen Bundesländern, der sich für körpernahe Dienstleister zum Beispiel in Oberösterreich bis 17.12. abzeichnet.
Scheichelbauer-Schuster sieht die Öffnungsschritte durch unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern konterkariert. „Die Wirtschaft lässt sich nicht auseinanderdividieren – weder nach Ländern, noch nach Branchen. Wenn wichtige Bereiche wie Gastronomie, Hotellerie und der Veranstaltungssektor in einzelnen Bundesländern geschlossen bleiben, verursacht das enorme Folgeschäden für zehntausende Zulieferbetriebe, die auf dieses Geschäft angewiesen sind.“
Daher müssten auch die Wirtschaftshilfen nachgebessert und treffsicherer werden, damit die Schließzeiten praxisgerecht und adäquat abgegolten werden: „Hilfe ist nichts wert, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden kann“, warnt Scheichelbauer-Schuster. (PWK738/HSP)
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