Wien (OTS) – Und das sind die vier Ermittlungs-Themen, in denen die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen HC Strache eingestellt hat:
Von allen schrill und laut im Mai 2019 verbreiteten Vorwürfen zum siebeneinhalb Stunden langen Ibiza-Video blieb nichts über. Null. Das Ermittlungsverfahren zu Straches Aussagen vor den vielen versteckten Kameras in der Finca ist eingestellt. Bitter für Strache: Aufgrund der Video-Sequenzen ist er zurückgetreten …
Das sogenannte „Vereins-Verfahren“, bei dem es um mögliche Spendenflüsse über FPÖ-nahe Vereine ging, ist eingestellt. Die Berichte voll mit Mutmaßungen über „schwarze Kassen“ der FPÖ-Führung füllten seitenweise viele Medien.
Auch die Erhebungen gegen Strache wegen eines mutmaßlichen Vergehens nach dem Meldegesetz sind eingestellt. Eine Boulevard-Print-Zeitung spielte den Vorwurf der Falsch-Anmeldung HC Straches in Wien kurz vor dem Wiener Wahlkampf wochenlang. Die Negativ-Schlagzeilen waren für Straches Wahlbewegung natürlich wenig hilfreich. Zusätzlich wurden in dieser Zeit noch von einem Ex-Parteifreund Details über seine Ausgaben für Medikamente veröffentlicht.
Und auch die Ermittlungen zu den angeblich in Straches Dienstwagen fotografierten „Geldrucksäcken“ sind von der Justiz eingestellt worden. Allein die immer wieder bei diversen Berichten über den Ex-Vizekanzler platzierten Geldbündel-Fotos hatten ihren Zweck erfüllt: So sollte der „Mafia-Touch“ verbreitet und der Anschein erweckt werden, Strache sei stinkreich und natürlich extrem korrupt.
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