Wien (OTS) – ***** Leicht Lesen Version unten *****
Der 3. Dezember ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. „Anlässlich dieses Tages wollen wir daran erinnern, dass für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen der Nationale Aktionsplan (NAP) ein wesentlicher Bestandteil ist. Er ist die langfristige Strategie, um die UN-Behindertenkonvention zu einer gelebten Realität zu machen. Dafür braucht es eine angemessene Finanzierung, die wir in Form eines Inklusionsfonds gegeben sehen“, erklärt Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich. Mit Ende dieses Jahres soll der NAP 2022-2030 fertig gestellt werden. Im Jänner 2022 beginnt die öffentliche Begutachtungsphase.
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern notwendig
Gerade für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit intellektuellen Behinderungen sind oft Bund und Länder gemeinsam zuständig. Die Umsetzung dieser Rechte erfordert auch entsprechende Finanzmittel. Zur Sicherstellung eines geeigneten Finanzierungsrahmens ist daher ein Austausch und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern notwendig. Ein solcher Rahmen kann durch einen Inklusionsfonds gegeben sein. Der Inklusionsfonds würde aus finanziellen Mitteln des Bundes und der Länder gespeist werden. „Mit einem Inklusionsfonds wären wir einer inklusiven, selbstbestimmten und chancengleichen Teilhabe an der Gesellschaft bereits einen deutlichen Schritt näher“, so Neuherz.
Inklusionsfonds sichert Gehalt statt Taschengeld
Konkret könnte der Inklusionsfonds etwa für die Finanzierung des „2-Säulen-Modells“ der Lebenshilfe herangezogen werden. Mit dem Modell fordert die Lebenshilfe einen inklusiven und durchlässigen Arbeitsmarkt. Dadurch können zum Beispiel Menschen mit Intellektuellen Behinderungen, die in Behinderten-Werkstätten arbeiten, ein Gehalt statt Taschengeld bekommen. Damit ist auch eine eigene Sozialversicherung gesichert. Das 2-Säulen-Modell garantiert auch das Recht auf individuell benötigte Unterstützungsleistungen. Dafür wären sowohl der Bund als auch die Länder zuständig. Die Finanzierung kann über den Inklusionsfonds erfolgen. Mehr über das 2-Säulen-Modell können Sie in diesem kurzem Erklärvideo erfahren:
[https://bit.ly/3nYupAZ] (https://bit.ly/3nYupAZ).
***** Leicht Lesen *****
Lebenshilfe: Es braucht einen neuen Geld-Topf für den NAP 2022
bis 2030
(Wien, OTS)
Was ist der NAP 2022 bis 2033?
NAP ist eine Abkürzung und steht für:
Nationaler Aktionsplan Behinderung.
In dem Plan steht,
was Österreich in den Jahren 2022 bis 2030
für Menschen mit Behinderungen tun möchte.
Der NAP 2022 bis 2030 soll Ende Dezember fertig sein.
Es gibt aber noch ein Problem:
die Bezahlung des NAP.
Wie kann Österreich den NAP bezahlen?
Die Lebenshilfe und andere Behinderten-Organisationen haben eine Idee:
Die Bundes-Regierung soll mit den Bundes-Ländern zusammen-arbeiten. Gemeinsam sollen sie einen Geld-Topf schaffen,
aus dem der NAP bezahlt werden kann.
Dieser Geld-Topf heißt: Inklusions-Fonds.
Fonds ist Französisch und man spricht es so aus: Foo.
Was hat das mit dem 2-Säulen-Modell der Lebenshilfe zu tun? Österreich kann mit dem Inklusions-Fonds
auch das 2-Säulen-Modell der Lebenshilfe bezahlen.
Das 2-Säulen-Modell sagt:
es braucht einen inklusiven Arbeits-Markt für alle.
Das Erklär-Video zum 2-Säulen-Modell in leichter Sprache
gibt es hier: [https://bit.ly/3nYupAZ] (https://bit.ly/3nYupAZ).
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Lebenshilfe Österreich