AK-Anderl: „Notstandshilfe muss wieder an Arbeitslosengeld angeglichen werden“

Wien (OTS) – Vom neuerlichen Lockdown sind vor allem ArbeitnehmerInnen im Non-Food-Handel, in der Gastronomie, im Tourismus, in den Kultureinrichtungen und in der Veranstaltungsbranche schwer getroffen. Viele ArbeitnehmerInnen haben zu Recht mit Anfang der Winter- und Weihnachtssaison mit einem Beschäftigungsverhältnis gerechnet – das scheint für die kommenden Wochen aussichtslos. Der Ausfall des Geschäfts durch behördliche Schließungen hat zur Folge, dass die allermeisten dieser Arbeitsuchenden länger arbeitslos bleiben werden.

AK-Präsidentin Renate Anderl dazu: „Unzählige Saisonarbeitskräfte haben bereits mit sicheren Arbeitsplätzen in der Winterzeit gerechnet. Der neue Lockdown macht diese Hoffnung zunichte. Die Bundesregierung hat die Verantwortung, diese Menschen nicht im Stich zu lassen. Das Mindeste wäre es in dieser Situation, die Notstandshilfe bis Ende März 2021 an das Arbeitslosengeld anzugleichen. Bis zu diesem Tag laufen auch die finanziellen Hilfen für Unternehmen. Mit dieser Maßnahme könnte die Bundesregierung diese Menschen vor dem Abgleiten in die Armut bewahren.“

Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit werden in diesen Branchen durch den Lockdown wieder stark ansteigen. Besonders harte Einbußen stehen ArbeitnehmerInnen bevor, die wegen der Corona-Krise aus dem Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe rutschen. Die Arbeiterkammer fordert daher eine neuerliche Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes mit 1. November 2021 bis zum 31. März 2022. Eine solche Anhebung war bis Ende September 2021 eine wichtige Maßnahme, um Menschen und ihre Familien vor Armut zu schützen.

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