St. Pölten (OTS/NLK) – Der heutige Beschluss im Ministerrat, die Stammsaisonierregelung zu erneuern, ist ein wichtiger Schritt, um Saisonarbeitskräfte in den Bereichen Tourismus sowie Forst- und Landwirtschaft zu halten. „Die flexiblere Zulassung ermöglicht mehr Planungssicherheit für die Betriebe und stellt weiterhin eine hohe Servicequalität sicher. Zudem ist die Regelung ein wichtiger Beitrag zur sicheren Versorgung Österreichs mit heimischen, gesunden Lebensmitteln“, begrüßen Landeshauptfrau-Stv. Stephan Pernkopf sowie die Landesräte Jochen Danninger und Martin Eichtinger den heutigen Beschluss im Ministerrat. „Die heimische Tourismus-Branche wie auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe brauche ihre verlässlichen Arbeitskräfte, mit denen sie bereits über viele Jahre gut zusammenarbeiten“, so Pernkopf, Danninger und Eichtinger unisono und weiter: „Diese Personen sind verlässliche Mitarbeiter, die seit vielen Jahren regelmäßig zur Saisonbeschäftigung kommen und die Arbeitsbedingungen in Österreich schätzen und so zum Stammteam der Betriebe zählen.“ Mit der neuen Regelung wird gegen den Arbeitskräftemangel in diesem sensiblen Bereich vorgegangen.
Neu ist, dass Saisonarbeitskräfte künftig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten, wenn diese unter bestimmten Kriterien in Österreich beschäftigt waren.
Die Saisonarbeiter müssen in den vergangenen fünf Kalenderjahren von 2017-2021 bereits in Österreich gearbeitet haben und das in zumindest drei Kalenderjahren. Gültig sind Beschäftigungen im selben Wirtschaftszweig Tourismus/Land-/Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate. Die Beschäftigung muss im Rahmen der bisherigen Kontingente erfolgt sein. Außerdem müssen sich die Stammsaisoniers bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung.
Weitere Informationen: Büro LHStv. Pernkopf, Jürgen Maier, Telefon:
02742/9005/12705, E-Mail j.maier@noel.gv.at, Büro LR Danninger, Andreas Csar, Telefon 02742/9005-12253, E-Mail andreas.csar@noel.gv.at, Büro LR Eichtinger, Mag. Stefan Kaiser, Telefon 02742/9005-13443, E-Mail stefan.kaiser@noel.gv.at
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