Wien (OTS) – Der erste Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Bundesstaatsanwaltschaft wurde heute an die Klub-obleute des Nationalrats übermittelt. Darin finden sich die ersten vorläufigen Vorschläge zur Ausgestaltung einer unabhängigen Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften.
Unabhängigkeit der Bundestaatsanwält:in als oberstes Ziel – keine Hintertür für Politik
„Ziel ist eine:n wirklich unabhängige:n Bundestaatsanwält:in zu schaffen und damit eine echte Ent-politisierung der Weisungsspitze der Staatsanwält:innen. Die Staatsanwält:innen müssen auch in Zukunft politisch unbeeinflusst ermitteln können – auch eine Anscheinsbefangenheit müssen wir ausschließen. Hier darf es keine Hintertür für die Politik geben. Das ist mir am wichtigsten und ich stimme in dieser Zielsetzung mit den Vorschlägen der Expert:innen überein“, sagt Justizministerin Alma Zadić.
Zadić unterstützt klare Trennung der Dienst- und Fachaufsicht
„Ich unterstütze die klare Trennung der Dienst- und Fachaufsicht, wie sie im Zwischenbericht vor-geschlagen wird. Dabei ist mir besonders wichtig, dass es keine Weisungen zur Ermittlungs- und Anklagepraxis durch den:die Justizminister:in geben soll. Dieser Vorschlag der Expert:innen stellt sicher, dass der:die Justizminister:in in Zukunft keinen Einfluss auf Strafverfahren nehmen kann“, begrüßt Justizministerin Alma Zadić den Vorschlag.
Der:die Bundestaatsanwält:in soll nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe nicht zur Gänze an die Stelle der:des Bundesminister:in für Justiz treten. Vielmehr soll die Weisungsspitze innerhalb der Gerichtsbarkeit eingerichtet werden. So soll etwa beim Budget weiterhin das Justizministerium das haushaltsleitende Organ bleiben (also insb. die Budgetverhandlungen führen), wobei im Budget-vollzug weitgehende Unabhängigkeit der Bundestaatsanwält:in sicherzustellen ist. „Die Vorschläge zum Budget halte ich für sinnvoll“, so Justizministerin Alma Zadić.
Politker:innen sollen keinen Einfluss auf laufende Verfahren nehmen können
Die Arbeitsgruppe wird sich auch mit der parlamentarischen Kontrolle des:der Bundesstaatsan-wält:in noch näher auseinandersetzen. Dabei soll die parlamentarische Kontrolle gewohnt hoch bleiben. Hingegen muss jedenfalls verhindert werden, dass Politiker:innen in Zukunft laufende Verfahren der Justiz kontrollieren, etwa indem sie Ermittlungsschritte genehmigen. Politiker:innen sollen auch keine Informationen aus laufenden Verfahren erhalten – mit Ausnahme der bereits geltenden parlamentarischen Kontrollinstrumente. „Ein ständiger Unterausschuss im Nationalrat, dessen Mitglieder mit Mehrheitsbeschluss jeden einzelnen Staatsanwalt jederzeit zu jedem beliebigen laufenden Ermittlungsverfahren herbeizitieren und befragen können, wäre für mich aber in keinem Fall eine gute Lösung, denn es darf keine Hintertür für die Politik geben“, erklärt die Bun-desministerin für Justiz.
„Mit dem heute vorgelegten Zwischenbericht ist eine breite Diskussion der Vorschläge möglich. Ich danke den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre wichtige Arbeit“, so Alma Zadić abschließend.
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