Wien (OTS) – Im Zuge der von der Bundesregierung beschlossenen Coronamaßnahmen ist eine Teilnahme an den Medienterminen der feierlichen Einweihung der Shoah Namensmauern Gedenkstätte am 9. November ausschließlich mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich (vollständig geimpft, genesen oder erste Teilimpfung mit PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
Die Teilnahme an der Veranstaltung um 16.00 Uhr ist nur mit gesonderter Akkreditierung möglich. Die Akkreditierungsausweise werden ausschließlich im Medienakkreditierungsbüro im Inneren Burghof, 1010 Wien (neben dem Ochsentor) ausgegeben. Eine Abholung vor Ort im Ostarrichipark ist nicht möglich.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird an der Einweihung nicht teilnehmen.
Termine für Medien:
10.00 Uhr
FOTO- und FILMMÖGLICHKEIT bei der Shoah Namensmauern Gedenkstätte Für diesen Termin ist keine vorherige Akkreditierung erforderlich
Ort: Ostarrichipark, 1090 Wien, Zugang für Medien über die Schwarzspanierstraße (Medieneinlass ab 9.30 Uhr)
16.00 Uhr (ACHTUNG: nur mit AKKREDITIERUNG!)
FOTO- und FILMMÖGLICHKEIT vor Beginn des Gedenkaktes
während des Gedenkaktes selbst besteht keine Foto- oder Filmmöglichkeit
BEGRÜSSUNG durch Bundesministerin Karoline Edtstadler
ANSPRACHEN von Bundeskanzler Schallenberg, Nationalratspräsident Sobotka, Stadträtin Kaup-Hasler, dem israelischen Minister für Diaspora-Angelegenheiten Shai, dem Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde Deutsch, und dem Initiator und Holocaust-Überlebenden Kurt Yakov Tutter
FEIERLICHE EINWEIHUNG der Shoah Namensmauern Gedenkstätte
Ort: Ostarrichipark, 1090 Wien, Zugang für Medien über die Schwarzspanierstraße (Medieneinlass ab 15.15 Uhr)
Audiovisuelles Material des Gedenkaktes stellen der Österreichische Rundfunk über <a>newsco@orf.at</a> beziehungsweise die Austria Presse Agentur unter [ftp://ftp.apa.at] (ftp://ftp.apa.at/) (Username: apavideo; PW: CJDzPgSpWbb4hsew) zur Verfügung.
Fotos stellt die APA ebenfalls kostenlos unter
[http://go.picturedesk.com/QMC81QCj]
(http://go.picturedesk.com/QMC81QCj) (Username: apapool, PW:
2rHf4Zcg) bereit.
Außerdem wird das Bundeskanzleramt Bilder über seinen Fotoservice unter [fotoservice.bundeskanzleramt.at]
(http://fotoservice.bundeskanzleramt.at/) anbieten sowie via
Livestream unter [www.bundeskanzleramt.gv.at/live]
(http://www.bundeskanzleramt.gv.at/live) übertragen.
In der Österreichischen Nationalbank steht ein Medienraum zur Verfügung, in dem die Eröffnung übertragen wird.
Bitte beachten Sie, dass am Veranstaltungsort keine reservierten Parkplätze vorhanden sein werden.
HINWEISE ZUR AKKREDITIERUNG UND MEDIENTEILNAHME
Die Teilnahme ist nur mit einem vom Bundespressedienst für diese Veranstaltung ausgestellten Akkreditierungsausweis möglich. Der Foto-und Filmtermin am Vormittag ist von der Akkreditierungspflicht ausgenommen.
Anmeldungen zur Akkreditierung sind online auf der Website des Bundeskanzleramtes [www.bundeskanzleramt.gv.at/akkreditierung]
(http://www.bundeskanzleramt.gv.at/akkreditierung) möglich.
Die Akkreditierungsausweise, die den Zutritt zu diesem Medientermin ermöglichen, werden im Medienakkreditierungsbüro im Inneren Burghof, 1010 Wien (neben dem Ochsentor) ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung des Ausweises ein gültiger Presseausweis oder das Original des Akkreditivs des beauftragenden Medienunternehmens und ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzuweisen sind. Wir ersuchen bei Abholung der Akkreditierungsausweise Ihren gültigen 2-G-Nachweis vorzuweisen.
Ausgabezeiten Akkreditierungsausweise:
Montag, 8. November 2021: 9.00 – 17.00 Uhr
Dienstag, 9. November 2021: 9.00 – 16.00 Uhr
Kontakt Akkreditierung:
E-Mail: <a>federalpressservice@bka.gv.at
</a>
Tanja Ćorković-Mayrhofer
Telefon: +43 1 53 115-202338
E-Mail: <a>tanja.corkovic-mayrhofer@bka.gv.at</a>
Der Bundespressedienst behält sich vor, gegebenenfalls Akkreditierungsausweise einzuziehen und damit die Akkreditierung zu widerrufen!
Der Zutritt zu den Medienterminen ist, unter Einhaltung der 2-G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder erste Teilimpfung mit PCR-Test nicht älter als 48 Stunden), uneingeschränkt möglich. Bitte weisen Sie beim Eingang Ihren Akkreditierungsausweis sowie den gültigen 2-G-Nachweis vor.
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