AK: Kurzfristige hohe Gaspreise nicht auf die Haushalte überwälzen!

Wien (OTS) – Die Energiepreise befinden sich derzeit auf einem Höhenflug. Das zeigen auch die heute veröffentlichten Haushaltsenergiepreise der Statistik Austria. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Strompreis um 7,4 % gestiegen, der Gaspreis um fast 12 % und Heizöl ist sogar um mehr als ein Drittel teurer geworden. Die AK mahnt aber die Energieversorger zur Mäßigung bei weiteren Energiepreiserhöhungen. Denn letztes Jahr, als während der Pandemie die Preise für Gas und Strom im Keller waren, wurden diese massiven Preissenkungen kaum an die Haushalte weitergeben.
Bei den derzeit hohen Gaspreisen ist zwar bereits ein Ende abzusehen – aber erst mit April 2022 und damit leider nach der Heizsaison. Da die großen Energieversorger jedoch eine langfristige Energie-Einkaufspolitik sowie Speichermöglichkeiten für Gas haben, sollte ihnen die Luft nicht so schnell ausgehen, wie kleinen Energielieferanten. Daher fordert die AK, diesen Spielraum zu nutzen und Preissteigerungen nicht sofort auf Haushalte abzuwälzen. Die öffentliche Hand muss ihre Verantwortung als Eigentümerin an einigen Energieunternehmen jetzt wahrnehmen und die Preiserhöhungen während der Heizsaison eindämmen.
Völlig verantwortungslos agieren jene Energielieferanten, die ihre Kund:innen im Regen stehen lassen, indem sie ihnen die Energielieferverträge trotz Preisgarantien und Bindungsfristen einfach kündigen. Die AK prüft derzeit sowohl die Preiserhöhungen als auch einseitige Kündigungen dieser Verträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit und wird gegebenenfalls Klage einbringen.
Zusätzlich muss jetzt mit Beginn der Heizsaison dringend ein Schutzpaket geschnürt werden. Auch die EU-Kommission hat angesichts der rasant steigenden Energiepreise den Mitgliedstaaten einen ganzen Werkzeugkasten an Maßnahmen zur Verfügung gestellt, um betroffene Haushalte zu unterstützen. Die AK fordert den Bund und die Länder auf, diese Möglichkeiten auszuschöpfen.

Die AK fordert ein Sofort-Schutzpaket für den kommenden Winter:
1.) Freiwillige Abschaltverbote während der kalten Jahreszeit für Strom, Gas und Wärme
2.) Ratenzahlungsvereinbarungen über zwei Jahre, um Rückstände bezahlbar zu machen
3.) Finanzielle Unterstützung von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (zB. durch Erhöhung des Heizkostenzuschusses)
4.) Temporärer Verzicht auf die Mehrwertsteuer (20%) zur Unterstützung aller Haushalte

Weitere Informationen finden sich auf der AK Homepage:
https://ak.at/s/p1c25

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