Wien (OTS) – „Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass die Gläubiger gemäß Anmeldeverzeichnis, sofern nicht außergewöhnliche Umstände eintreten, mit einer 100% Befriedigung ihrer Forderungen rechnen können.“, hält der Insolvenzverwalter der Autobank Aktiengesellschaft, Mag. Abel, in seiner schriftlichen Stellungnahme zur 2. Tagsatzung am Handelsgericht fest.
Diese Einschätzung wird auch vom Vorstand der Autobank AG geteilt, der den im Rahmen der Tagsatzung genehmigten Fortbetrieb von 2 Jahre begrüßt. „Dieser Entschluss steht im Einklang mit den seit Anfang 2021 angestellten Planungsrechnungen, welche immer die Befriedigung der Gläubiger zu 100% vorgehsehen haben“, erklärt Finanzvorstand Markus Beuchert. Zudem ist der Fortbetrieb neben den Gläubigern auch für die Mitarbeiter der AutoBank AG positiv, welche zum überwiegenden Teil weiter beschäftigt werden. Das Portfolio wird bis September 2023 plangemäß ausgestioniert.
Die Reihenfolge, in der die Gläubiger bedient werden sollen, erläutert Gerhard Dangel, Vertriebsvorstand der Bank: “Zunächst wird die Einlagensicherung Austria (ESA) als vorrangige Gläubigerin bedient, daran anschließend die sonstigen Gläubiger. Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass die ESA im Herbst 2023 zur Gänze befriedigt sein wird, was erstmalig bei einem Einlagensicherungsfall in Österreich wäre. Bis Ende 2023 sollen dann die restlichen Gläubiger ebenso vollständig befriedigt sein.“
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