Wien (OTS/RK) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
Entwurf eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen und von Forschungsdaten öffentlicher Stellen (Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz 2021 – WIWG 2021)
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
[http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm]
(http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm)
abrufbar und liegt den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 28. Oktober 2021 bis 25. November 2021 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: post@ma63.wien.gv.at
oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
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