Kreditkartenmissbrauch durch Schadsoftware

Graz (OTS) – Eine Studentin registrierte sich auf einer Jobplattform – Jobs gab es nicht, dafür eine Kreditkartenabrechnung in Höhe von rund 5.000 Euro. Während der Onlineregistrierung wurde der Steirerin Schadsoftware installiert. Die Bank unterstellte der jungen Frau grob fahrlässiges Verhalten, das Gericht sah das anders.

Während ihres Studiums wurde eine 21-Jährige via Facebook auf eine Plattform für Online-Minijobs aufmerksam. Im Zuge der Onlineregistrierung wurde von ihr verlangt, dass sie einen Securitycheck macht: Sie musste ihren Reisepass und ihr Gesicht gut erkennbar vor der Webcam zeigen. Zudem gab sie ihre E-Mailadresse und Mobilnummer an, nicht aber ihre Kreditkartendaten.

5.000 Euro abgebucht

Kurz nach der Registrierung kam es zu unautorisierten Zahlungsvorgängen am Kreditkartenkonto, wie die Studentin bei der monatlichen Abrechnung erschrocken feststellte. Diese Transaktionen wurden alle unter Eingabe der korrekten Kreditkartendaten, des 3D-Secure Codes und der mobileTAN durchgeführt. In Summe rund 5.000 Euro. Da die 21-Jährige diese Zahlungen nicht freigegeben hatte, meldete sie sich umgehend bei der Bawag PSK und ließ ihre Kreditkarte sperren, trotzdem wurden noch weitere Zahlungen getätigt.

Schadsoftware installiert

AK-Bankenexpertin Sandra Battisti forderte die Bank auf, die Zahlungen zu übernehmen. Die Bawag PSK warf aber der Studentin grob fahrlässiges Verhalten vor, weil sie vermeintlich ihre Kreditkartendaten im Zuge der Registrierung weitergeben hätte. „Die junge Frau hat aber ihren Laptop und ihr Handy in einem Fachgeschäft überprüfen lassen und es wurde Schadsoftware entdeckt“, erklärt Battisti. Auch die Bank gab an, dass ein Missbrauch des TAN-Systems durchaus möglich ist, wenn am Handy ein Trojaner installiert wurde und so SMS von Dritten abgefangen werden können. „Weiters ist der Bawag PSK die für die Abbuchungen genutzte Plattform als dubios bekannt. Trotzdem hat sie die Abbuchungen zugelassen“, kritisiert Battisti.

Kein grob fahrlässiges Verhalten

Das Gericht begründete in seinem Urteil, das in beiden Instanzen zugunsten der 21-Jährigen ausfiel, „dass die technischen Möglichkeiten, um an Daten zu gelangen mannigfaltig und für Laien kaum vorstellbar sind“ und die Studentin nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Battisti rät Konsumentinnen und Konsumenten, die mit unautorisierten Abbuchungen konfrontiert sind, sofort die Karte sperren und elektronische Endgeräte überprüfen und Daten sichern zu lassen. „Und niemals Kreditkartendaten weiterzugeben.“

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