Wien (OTS) – Zahlreiche Anleger des insolventen Anlage-Vehikels „P&R“ erhielten beunruhigende Schreiben des Masseverwalters. In den Schreiben werden sie aufgefordert, alle bisher geleisteten Ausschüttungen zurückzuzahlen. Bei „P&R“ handelt es sich offenbar auf einem Schneeballsystem basierenden „Veranlagungsmodell“, bei dem Privat-Anleger in Schiffscontainer investieren konnten. Dieses als Personengesellschaft konstruierte Unternehmen schütteten danach arglosen Anlegern eine Art „Dividende“ aus. Diese fordert nun der Masseverwalter zurück. „Die Anleger haben bereits ihren in das Unternehmen investierten Anteil verloren – wenn sie nun auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssen, hätten sie nicht nur ihre Einlage, sondern obendrauf auch noch die paar Ausschüttungen, die sie erhalten haben, verloren“, erklärt COBIN claims-Obmann Mag. Oliver Jaindl. In Österreich sind Hunderte Anleger von der Pleite von „P&R“ betroffen.
Der auf Anlegerrecht spezialisierte Rechtsanwalt und Vorsitzende des COBIN claims-Beirates Rechtsanwälte, Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M. rät betroffenen Anlegern: „Ich warne davor, leichtfertig Rückzahlungen vorzunehmen bzw. sogenannte Hemmungsvereinbarungen, welche der Insolvenzverwalter betroffenen Anlegern zugesandt hat, zu unterzeichnen. Denn damit könnten Geschädigte ihre Situation erheblich verschlechtern. In diesen scheinbar harmlosen Hemmungsvereinbarungen wird als Gerichtsstand Deutschland vereinbart; fraglich ist allerdings, ob überhaupt deutsche Gerichte für Klagen gegen die geschädigten Konsumenten zuständig sind. Darüber hinaus steht der behauptete Rechtsanspruch des Insolvenzverwalters auf tönernen Füßen; die Argumentation des Masseverwalters, die Anleger hätten sich bewusst an einem Schneeballsystem beteiligt, erscheint aus meiner Sicht gerade zu absurd. Auch liegen bereits nicht rechtskräftige Entscheidungen vor, die einen Anspruch des Insolvenzverwalters ablehnen.“
COBIN claims hat bereits eine Aktion für Anleger durchgeführt. Betroffene können sich auch heute noch (kostenlos) an den Verein wenden.
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