WKÖ-Handel begrüßt Einführung von 3G am Arbeitsplatz und Klarstellung für die Abhaltung von Christkindlmärkten

Wien (OTS) – „Durch die kälteren Temperaturen im Herbst und Winter und die leider noch immer zu geringe Impfquote der Bevölkerung droht immer noch eine mögliche Überlastung der Intensivstationen. Die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ist daher eine wichtige Maßnahme im Rahmen des Pandemie-Managements“, so Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Zu begrüßen ist auch, dass die Einhaltung der 3G-Regel Sache der Mitarbeiter ist und die Kontrollpflicht des Arbeitgebers durch die Regelung nicht überspannt werden soll. Die neue Verordnung gibt es nun auch endlich die lang geforderte Gleichstellung der Mitarbeiter im Lebensmittelhandel mit denen im restlichen Handel. „Gerade die Beschäftigten im Lebensmittelhandel sind körperlich besonders gefordert und mussten seit eineinhalb Jahren durchgehend eine Maske tragen. Für sie bedeutet die Maskenbefreiung eine enorme Erleichterung“, so der Spartenobmann.

Erleichterung auch für Kunden im Handel

Mit der neuen Verordnung gilt nun auch im restlichen Handel eine FFP2-Maskenpflicht nur mehr für jene Kunden, die nicht 3G vorweisen können (bisher galt hier die 2G-Regel). Das bedeutet eine Erleichterung für die Kunden.

Klarstellung für Abhaltung von Christkindlmärkten

Um den 3 G Nachweis bei den Christkindlmärkten zu erleichtern, können auch Bänder an die Besucher vergeben werden. Die Bänderausgabe kann außerhalb oder innerhalb des Marktareals erfolgen. „Mit dieser Klarstellung ist sichergestellt, dass Christkindlmärkte stattfinden können, da nicht das gesamte Marktareal eingezäunt werden muss“, so Trefelik.

Impfung ist und bleibt Gamechanger

„Die Impfung ist und bleibt der Gamechanger. Ich hoffe, dass immer mehr Ungeimpfte sich von der Wichtigkeit der Impfung überzeugen lassen- nur gemeinsam können wir die Herausforderung bewältigen“ appelliert Trefelik. (PWK 500/NIS)

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