Vollath: EU-Recht hat auch in Polen Vorrang

Wien (OTS/SK) – Nach dem jüngsten Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, nach welchem Teile der EU-Verträge nicht mit der polnischen Verfassung in Einklang stünden, ist heute Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki im EU-Parlament. SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath stellt anlässlich der Plenardebatte klar: „EU-Recht hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht. Alle EU-Mitgliedstaaten haben dieses Grundprinzip mit ihrem Beitritt zur EU übernommen und das ist die Basis der EU als Rechtsgemeinschaft. Der Spruch des polnischen Verfassungsgerichts war vor diesem Hintergrund also nicht nur überflüssig – juristisch liegt der Fall bereits völlig klar – sondern er zeigt überdies, in welch desolatem Zustand sich der polnische Rechtsstaat bereits befindet. Der polnische Verfassungsgerichtshof ist kein unabhängiges Gericht mehr, sondern ein politisches Instrument der rechtsautoritären PiS-Regierung. Von einer echten Gewaltenteilung kann keine Rede mehr sein.“ ****

Auch mit Blick auf den EU-Gipfel am Ende der Woche fordert Vollath echte Konsequenzen statt nur mahnender Worte: „Die EU-Kommission sollte umgehend ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, denn wer den Vorrang des EU-Rechts angreift, verletzt die EU-Verträge. Neben finanziellen Sanktionen, die sich aus EuGH-Urteilen ergeben, muss auch das Artikel-7-Verfahren im Rat endlich weitergehen und in konkreten verbindlichen Maßnahmen münden. Zudem ist der seit 1.1.2021 in Kraft stehende Rechtsstaatlichkeitsmechanismus umgehend anzuwenden, der Kürzungen vorsieht, wenn EU-Länder EU-Gelder für den Abbau von Rechtsstaat und Grundrechten verwenden. Wir haben Instrumente zur Verteidigung unserer europäischen Werte und Verträge, diese müssen aber auch genützt werden. Das erwarten sich auch die vielen Bürger*innen Polens, die auf die Straße gehen und für europäische Werte eintreten.“ (Schluss) sc/mp

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