Wien (OTS) – Mit der heutigen Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG 2020) wurden für das kommende Jahrzehnt die Grundlagen für die Arbeit der gesamten Telekommunikationsbranche gelegt. Entscheidend für die Förderung des Netzausbaus ist vor allem die Neuformulierung der sogenannten Leitungsrechte. Hier gab es wichtige Klarstellungen zur Leitungsverlegung im Boden von Gemeinden und Unternehmen der öffentlichen Hand. Für den Mobilfunk ist das neue Leitungsrecht für Antennentragemasten ein wichtiges Signal.
„Rechtssicherheit bei der Verlegung von Leitungen und dem Errichten von Sendemasten ist neben den Kostenfragen der entscheidende Faktor für einen weiterhin zügigen Ausbau im Festnetz wie im Mobilfunk“, betont Gerhard Haidvogel, Obmann des Fachverbandes Telekom-Rundfunk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Mit dem neuen TKG wird einmal mehr unterstrichen, dass die Versorgung des ganzen Landes mit modernster Telekommunikationsinfrastruktur entscheidend für den Wirtschaftsstandort Österreich im europäischen und globalen Wettbewerb ist.
In den kommenden Wochen werde es darum gehen, die zahlreichen Verordnungen zu begleiten, damit gerade die Abgeltungen für die Verlegung von Leitungen mit Augenmaß umgesetzt werden, so Haidvogel, der abschließend betont: „Die Konsumenten profitieren von mehreren Neuerungen, die vor allem die Orientierung unter den vielen Angeboten erleichtern sollen. Aufgrund des intensiven und multimodalen Wettbewerbs der österreichischen Telekommunikationsanbieter werden die Nutzerinnen und Nutzer auch weiterhin von neuester Technologie zu sehr niedrigen Preisen bei zugleich hoher Servicequalität profitieren.“ (PWK 490/ES)
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