Sozialausschuss: Kocher zieht positive Bilanz über Einsatz des Kurzarbeitsmodells in Krisenzeiten

Wien (PK) – Mit einer breiten Themenpalette befasste sich heute der Sozialausschuss des Nationalrats, wobei es nicht nur um den aktuellen Bericht des Behindertenanwalts, sondern auch um das baldige Auslaufen der Corona-Kurzarbeit, die Begrenzung von Luxuspensionen sowie um das Problem der Energiearmut ging. Die Kurzarbeit habe ein sehr wichtiges Instrument zur Krisenbewältigung dargestellt, war Bundesminister Martin Kocher bei der Debatte über drei diesbezügliche Berichte seines Hauses überzeugt, in der derzeit geltenden Phase 5 seien noch 67.000 Personen vorangemeldet. Gegenüber den NEOS, die einen baldigen Ausstieg aus dem Modell gefordert haben, räumte er ein, dass die Kurzarbeit in einer wirtschaftlichen Aufschwungphase zwar ein „kleines Hemmnis“ darstelle, gewisse Sektoren – wie etwa die Stadthotellerie oder der Flughafen Wien – würden sie jedoch noch brauchen.

Ein Bekenntnis zur gesamtgesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen legte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bei der Diskussion über den Bericht des Behindertenanwalts ab. Bei der Behandlung von zwei FPÖ-Initiativen sah sich der Minister erneut mit einer lebhaften Impfdebatte konfrontiert, wobei von beiden Seiten ähnliche Argumente wie im gestrigen Gesundheitsausschuss ausgetauscht wurden. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) beharrte auf dem Prinzip der Wahlfreiheit und warnte davor, nicht geimpfte Personen zu stigmatisieren.

Bisherige Bilanz der Kurzarbeit und Forderungen der NEOS nach einem baldigen Ausstieg

Die Zahlungen für COVID-19-Kurzarbeit haben sich bis Ende Juli 2021 auf rund 8,85 Mrd. € erhöht, wie aus einem Bericht des Arbeitsministers hervorgeht (III-406 d.B.), der mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde. Inklusive noch offener Verpflichtungen beträgt die Budgetbelastung mit Ende Juli 2021 rund 10,25 Mrd. €. Insgesamt gefördert wurden 1.287.080 Personen aus 118.274 Betrieben. Unverändert bleibt der Frauenanteil mit 44%, auch im Branchen- und im Bundesländervergleich gibt es keine Änderungen. Weiters zur Kenntnis genommen wurden auch die Berichte vom Mai und Juni (III-357 d.B., III-380 d.B.); alle Berichte gelten somit als enderledigt.

Mit dem Thema Kurzarbeit befassten sich auch zwei Entschließungsanträge der NEOS, die jedoch keine Mehrheit fanden. Die NEOS sind der Ansicht, dass das Modell der Kurzarbeit zwar kurzfristig gut sei, langfristig aber zu Verwerfungen am Arbeitsmarkt führe. Sie zitieren in ihrem Entschließungsantrag (1878/A(E)) ExpertInnen, die vor einer Überförderung, einer Behinderung des Strukturwandels und einem Fachkräftemangel warnen. Das Steuergeld müsse so investiert werden, dass möglichst viele Menschen in Beschäftigung kommen, unterstreicht Abgeordneter Gerald Loacker, immerhin stelle die Corona-Kurzarbeit „die teuerste Maßnahme in der gesamten Hilfslandschaft“ dar. Die Regierung sollte daher rasch den Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit einleiten und zur ursprünglichen Kurzarbeit zurückkehren, wie dies auch vor kurzem vom neuen WIFO-Chef Gabriel Felbermayr gefordert wurde.

Außerdem weist NEOS-Sozialsprecher Loacker darauf hin, dass bei der Kurzarbeit das Arbeiterkammer-Gesetz umgangen wurde, in dem ein AK-Höchstbeitragssatz von 0,5% des Einkommens festgelegt ist. Beschäftigte in Kurzarbeit würden aber seit 2020 mit Beiträgen belastet, die sich am ursprünglichen Gehalt und nicht am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt orientieren. Sie hätten damit im Schnitt 40 € pro Jahr zu viel bezahlt. Diese zu hohen Beiträge müssten sofort refundiert werden, lautet die an den Arbeitsminister gerichtete Forderung (1880/A(E)).

Für FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch stellt die Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Sicherung der heimischen Arbeitsplätze dar. Nicht ganz so optimistisch zeigte sie sich, was die wirtschaftliche Erholung anbelangt, da viele Stundungen nun auslaufen würden.

Bundesminister Martin Kocher ging noch einmal auf die aktuellen Zahlen in Bezug auf die Kurzarbeit ein und gab zu bedenken, dass es schwer abzuschätzen sei, wie viele Personen von den rund 67.000 angemeldeten das Modell dann wirklich in Anspruch nehmen würden. Auch hinsichtlich der Nutzung der beiden Varianten der Kurzarbeit könne man nichts Konkretes sagen, aber er rechne mit einer Aufteilung von 50:50, stellte er in Richtung des Abgeordneten Michael Seemayer (SPÖ) fest. In letzter Zeit sehe man auch mehr Anträge, die auf Lieferengpässe bei den Firmen zurückzuführen seien. Es handle sich dabei wohl um eine vierstellige Zahl, informierte Kocher den Abgeordneten Markus Koza (Grüne). Insgesamt verlaufe die Entwicklung aber besser als erwartet, die Kurzarbeit habe sich in ihren Auswirkungen massiv reduziert, betonte der Ressortchef. Auch wenn die Entwicklung am Arbeitsmarkt auch immer vom weiteren Verlauf der Pandemie abhänge, so seien die aktuellen Wirtschaftsprognosen – +4% Wachstum 2021, +5% im Jahr 2022 – sehr erfreulich.

Bericht des Behindertenanwalts: Diskriminierungen im Zuge der Corona-Pandemie

Die COVID-19-Pandemie hatte auch für die Arbeit der Behindertenanwaltschaft gravierende Auswirkungen, erklärte die stellvertretende Behindertenanwältin Elke Niederl. So standen etwa Beratungen zu den Themen Maskenpflicht, Risikogruppen, Impfprogramme und Ausgangsbeschränkungen im Mittelpunkt der Tätigkeiten. Aus dem Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen über die Tätigkeit im Jahr 2020 (III-352 d.B.) geht zudem hervor, dass in der Arbeitswelt Diskriminierungen bei der Begründung oder Beendigung von Dienstverhältnissen, Schwierigkeiten mit dem AMS und Belästigungen am Arbeitsplatz häufige Themen waren. Auch aus dem Bildungsbereich wurden zahlreiche Probleme berichtet, etwa bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen oder bei Lehrabschlussprüfungen. Diskriminierungen in täglichen Lebensbereichen betrafen oftmals bauliche Barrieren. Viele Fälle bezogen sich auf Diskriminierungen im öffentlichen Verkehr, beim Zugang zu Kultur- und Sportstätten, bei Weiterbildungseinrichtungen, beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sowie beim Wohnen.

Aufgabe des Behindertenanwalts ist es primär, Personen zu beraten und zu unterstützen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen. Darüber hinaus kann er Untersuchungen initiieren und Empfehlungen abgeben sowie Verbandsklagen einbringen. Im Durchschnitt nahmen 58 Betroffene pro Monat das Angebot des Behindertenanwalts in Anspruch. Dazu kamen zahlreiche telefonische Beratungen sowie die Unterstützung in 57 Schlichtungsverfahren. Die Anliegen betrafen Probleme am Arbeitsplatz, bauliche und kommunikationstechnische Barrieren, Probleme bei schulischer Inklusion sowie mangelnden Zugang zu Leistungen der Versicherungswirtschaft. Ein Großteil der Fälle konnte im Berichtszeitraum erledigt werden, wenn auch nicht immer mit einem zufriedenstellenden Ergebnis für die KlientInnen. Der Bericht wurde heute im Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen und gilt somit als enderledigt. Keine Zustimmung kam von Seiten der SPÖ, da sie die Empfehlung des Behindertenanwalts auf Neuregelung des Spätschwangerschaftsabbruchs ablehnte.

Die Anregungen des Behindertenanwalts: Mehr Barrierefreiheit, „Leichte Sprache“, Sensibilisierungskampagnen

Zahlreiche Anregungen des Behindertenanwalts wurden von den Abgeordneten aufgegriffen und unterstützt. So setzte sich etwa Verena Nussbaum (SPÖ) für mehr Barrierefreiheit beim Zugang zu Informationen ein. Sie schlug daher eine Übersetzung wichtiger Informationsbroschüren der Bundesregierung in „Einfache Sprache“ sowie verbesserte Internetauftritte vor. Ihre Fraktionskollegin Gabriele Heinisch-Hosek trat vor allem für den Ausbau inklusiver Bildungsangebote ein.

Nach Ansicht von Abgeordneter Fiona Fiedler (NEOS) laufe bedauerlicherweise noch vieles falsch. Es bräuchte u.a. Sensibilisierungskampagnen, die darüber informieren, dass gehörlose Menschen keine Corona-Schutzmasken tragen können, da sie sonst nicht kommunizieren können.

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP) dankte für die gute Arbeit der Behindertenanwaltschaft und wies auf Fortschritte in zahlreichen Bereichen hin. Ebenso wie andere MandatarInnen setzte sie sich für einen einheitlichen Zugang zu persönlicher Assistenz ein.

Auch Abgeordnete Heike Grebien (Grüne) war der Meinung, dass schon sehr viel angepackt wurde und oft eine überparteiliche Einigung erzielt werden konnte. Viele Instrumente wie etwa die Möglichkeit der Schlichtung seien den Betroffenen jedoch gar nicht bekannt; diese müssten noch besser kommuniziert werden.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) ging vor allem auf den Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein, in der die Probleme gehörloser bzw. schwer hörbehinderter Menschen in Bezug auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angesprochen werden. Trotz rechtlich verankerter Erleichterungen sei das alltägliche Leben für die Betroffenen oft ein Spießrutenlauf. Vielen sei nicht bekannt, dass diese insgesamt 1,7 Millionen Menschen umfassende Personengruppe „während der Kommunikation“ von der Maskenpflicht ausgenommen ist. Es sei daher nach Ansicht der AntragstellerInnen geboten, die in der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung normierte Ausnahmebestimmung nicht nur flächendeckend umzusetzen, sondern auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen (1909/A(E)).

Belakowitsch machte auch abermals auf die Diskriminierung von Menschen aufmerksam, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind. In einem weiteren Entschließungsantrag (1904/A(E)) richtete sie an den Sozialminister einen umfassenden Forderungskatalog, der unter anderem ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot von nicht geimpften Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens enthält. Sie warnte angesichts der bald zu erwartenden Kinderimpfung vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Ihrer Meinung nach würden auch die zahlreichen „Opfer der Impfung“, die oft starke Nebenwirkungen hätten, im Stich gelassen.

Abgeordneter Markus Koza (Grüne) warf den Freiheitlichen vor, die Impfung gegen das Sars-CoV-2 hochzustilisieren und Panikmache zu betreiben. Bei gewissen Berufsgruppen seien schon immer gewisse Impfungen verlangt worden; das sei nichts Neues. Außerdem würden Personen, die aufgrund dieser Voraussetzungen Jobs nicht annehmen können, vom AMS alternative Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten.

Mückstein strebt gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an

Der Bericht zeige, dass der Behindertenanwalt eine wichtige Anlauf-und Servicestelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige ist, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Er berichtete über aktuelle Vorhaben in diesem Bereich, wie etwa die Neugestaltung des Nationalen Aktionsplans Behinderung, der Anfang nächsten Jahres vorliegen soll. Im Regierungsprogramm verankert sei auch das Vorhaben „Lohn statt Taschengeld“, wodurch Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit in Einrichtungen wie Tageswerkstätten künftig regulären Lohn und damit ihre sozialversicherungsrechtliche Absicherung erhalten sollen. Was die budgetäre Seite betrifft, so sei es erfreulich, dass der Ausgleichstaxfonds um 10% auf insgesamt 315 Mio. € erhöht wurde. Die gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung sei ihm jedenfalls ein sehr großes Anliegen, versicherte der Ressortchef. Bezüglich der Anträge der Freiheitlichen wiederholte Mückstein seine Position, dass die Impfung wirke. Im Gegensatz zu Ländern wie Dänemark würde es in Österreich aber eine Partei geben, die den Menschen seit 18 Monaten einrede, dass Impfen nicht wirke.

Beide Entschließungsanträge der Freiheitlichen wurden vertagt.

NEOS wollen besonders hohe Pensionen begrenzen und fordern besseren Datensatz zur Ermittlung von „Luxuspensionen“

Mit einer Änderung des ASVG wollen die NEOS dafür sorgen, dass besonders hohe Pensionen gemäß Sonderpensionenbegrenzungsgesetz bei der Anpassung 2022 nicht stärker erhöht werden als die ASVG-Höchstpension (1881/A). Die Anpassung soll 66 € nicht überschreiten dürfen. Begründet wird der Vorschlag mit der Wirtschaftskrise und den stark steigenden Budgetzuschüssen in das Pensionssystem. Um gesetzliche Schritte zur Begrenzung von „Luxuspensionen“ künftig zu erleichtern, schlagen die NEOS zudem die Einrichtung eines elektronischen Datensatzes vor (1230/A(E)). Dabei soll u.a. durch einen personenbezogenen Schlüssel sichergestellt werden, dass es zu einer Verknüpfung der Bezüge kommt und das Gesamtpensionseinkommen somit rasch ermittelbar werden kann.

Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) machte noch darauf aufmerksam, dass PensionistInnen vom aktuellen Steuerreformpaket stärker profitieren würden als ArbeitnehmerInnen. Während jemand mit einer Pension von 4.000 € mit 941 € entlastet werde, erhalte ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 4.000 € nur 813 €.

Beide Anliegen der NEOS seien bereits in Bearbeitung, teilte Abgeordneter Markus Koza (Grüne) mit, sowohl was die Begrenzung der Pensionsanpassung als auch die Frage des Datenregisters betreffe.

Während er den Vorschlag für die Begrenzung der hohen Pensionen unterstütze, sehe er bei der Verknüpfung der Daten keinen Handlungsbedarf, meinte Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ), denn die auszahlende Stelle müsse anfragen, ob weitere Pensionen vorliegen.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) befürchtete, dass die Steuerreform die Kluft zwischen Arm und Reich weiter vergrößern werde.

Beide NEOS-Initiativen wurden mehrheitlich vertagt.

Abkommen zwischen Österreich und Kanada über soziale Sicherheit bringt Änderungen bei der Pensionsberechnung

Weiters wurde ein neues Abkommen zwischen Österreich und Kanada im Bereich der sozialen Sicherheit einstimmig genehmigt, das mit Ausnahme einer Neuregelung bei der Pensionsberechnung keine grundsätzlichen Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage enthält. Wie in den Erläuterungen festgehalten wird, wurden mit Stand 2019 in 5.405 Fällen österreichische Pensionen nach Kanada gezahlt, sechs davon betrafen Invaliditätsleistungen (1031 d.B.). Er hoffe, dass auch umgekehrt von Kanada gemeldet werde, wie viele ÖsterreicherInnen eine kanadische Pension erhalten, richtete Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) dem zuständigen Minister aus. Dies sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass es ständig zu „Geldgeschenken“ für BezieherInnen von niedrigeren Pensionen komme. Bei dieser Personengruppe wäre es aber interessant zu wissen, ob sie nicht auch aus dem Ausland Pensionszahlungen erhalten.

Antrag der Freiheitlichen betreffend Energiearmut wird dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen

Dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen wurde ein weiterer Antrag der Freiheitlichen, in dem sie sich über den aktuellen Anstieg der Energiepreise besorgt zeigen (1900/A(E)). Dieser führe zu einem „10-Jahres-Hoch der Inflationsrate“ und einer hohen Belastung für die BürgerInnen dar Haushalte mit geringem Einkommen, die davon am stärksten betroffen sein würden. Anstatt Gegenmaßnahmen zu setzen, mache die Bundesregierung „das Gegenteil davon“, so Antragsteller Erwin Angerer. Durch das jüngst beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz komme eine weitere „Belastungslawine“ auf die Haushalte zu. Zudem lasse die im Rahmen der ökosozialen Steuerreform geplante CO2-Steuer „Schlimmes befürchten“ und werde die Inflation weiter anheizen. Die Freiheitlichen fordern deshalb die Bundesregierung auf, ein Fördermodell zu entwickeln, damit Personen und Haushalte mit geringem Einkommen trotz steigender Preise über eine gesicherte Strom- und Gasversorgung verfügen. (Schluss Sozialausschuss) sue

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