Wien (OTS) – Während sich die ÖVP sowohl im Rahmen des OÖ Wahlkampfs, als auch auf Bundesebene in Person von Landwirtschaftsministerin Köstinger, ziert, zur zunehmend lauter werdenden Forderung nach einem Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung Stellung zu nehmen, hat nun nach dem [Wiener]
(https://vgt.at/presse/news/2019/news20190529mn_2.php) und dem
Salzburger auch der Burgenländische Landtag ein deutliches Zeichen gesetzt. Der Entschließungsantrag der SPÖ, die Bundesregierung aufzufordern, rasch ein Verbot des Vollspaltenbodens zu erlassen und ausreichend organische Einstreu vorzuschreiben, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Nur, wie könnte es anders sein, die ÖVP verweigerte die Zustimmung. Dort sieht man sich nicht dem Tierschutz sondern der Tierindustrie verpflichtet. Man wolle ein freiwilliges Abgehen vom Vollspaltenboden in der Schweinehaltung, keinen klaren gesetzlichen Auftrag. Doch dieser Minderheitenmeinung wurde im Burgenländischen Landtag nun eine deutliche Absage erteilt.
VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert: „Der VGT hat in den letzten Monaten einige Aufnahmen aus [Vollspalten-Schweinefabriken im Burgenland] (https://vgt.at/presse/news/2021/news20210805fg_3.php) veröffentlicht, die ihm zugespielt worden sind. Die dabei dokumentierten Zustände waren katastrophal. Insbesondere gilt das für die größte burgenländische [Schweinemast in Pöttelsdorf]
(https://vgt.at/presse/news/2021/news20210805fg_3.php). Es zeigt sich
immer wieder, dass oftmals Personen solche Betriebe führen, die jedes Mitgefühl für die Schweine vermissen lassen. Da kann man nicht warten, bis die von selbst ihre Einstellung ändern. Eine Regierung hat politische Verantwortung zu übernehmen und im Tierschutz bedeutet das, Mindeststandards vorzugeben, die der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung entsprechen, und daher deutlich über dem EU-Minimum liegen. Gerade in der Schweinemast ist Österreich dagegen Schlusslicht in der EU. Wir begrüßen daher den Vorstoß im Burgenland sehr und erwarten, dass sich die Bundesregierung noch heuer zu einem entsprechenden Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinemast durchringt. Dieses muss aber, um wirklich das Tierwohl zu verbessern, einen eigenen, tief eingestreuten Liegebereich vorsehen, den alle Schweine gleichzeitig benutzen können. Das bedeutet mindestens doppelt so viel Platz, wie von der EU als Minimum vorgeschrieben.“
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