Wien (PK) – Im Wirtschaftsausschuss standen heute neben dem Jahresbericht des ERP-Fonds 2020 auch die Berichte des Wirtschaftsministeriums über die Auszahlungen zu COVID-19-Maßnahmen zur Debatte. Dass derzeit die Einreichungen für den Härtefallfonds stark zurückgehen, bezeichnete Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck als klares Indiz dafür, dass es der Wirtschaft gut gehe. In Österreich sei derzeit ein deutliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen, was zeige, dass Krisenmaßnahmen wie der Härtefallfonds gegriffen haben. Die SPÖ brachte zu dem Thema einen Entschließungsantrag ein, wonach die Beantragung des Härtefallfonds zumindest bis Jahresende verlängert werden sollte. Die Corona-Berichte wurden im Ausschuss einstimmig angenommen und damit erledigt, wodurch auch der SPÖ-Entschließungsantrag nicht weiter ins Plenum kommt.
Einstimmig beschlossen die Abgeordneten eine Regierungsvorlage, mit der für einen gemeinsamen Rahmen für europäische Unternehmensstatistiken das Handelsstatistische Gesetz 1995 an eine EU-Verordnung angepasst werden soll.
Härtefallfonds bei 99,89% Erledigung der Anträge
Anlass zur Debatte über den Härtefallfonds gaben die Berichte des Wirtschaftsministeriums über die Auszahlungen zu Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und aus dem Härtefallfonds für Mai (III-364 d.B.), Juni 2021 (III-384 d.B.) und Juli (III-409 d.B.).
Demnach wurden für den Härtefallfonds für Selbstständige seit Beginn der Maßnahmen bis zum Berichtsstichtag 31. Juli 2021 1.887.598 Anträge eingereicht und davon 1.577.081 positiv erledigt, was Auszahlungen an FördernehmerInnen in der Höhe von 1,94 Mrd. €. entspricht. Die Abwicklung des Härtefallfonds erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Im Mai 2021 beliefen sich dafür die Auszahlungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auf 280 Mio. €, im Juni 2021 auf 150 Mio. € und im Juli 2021 auf 70 Mio. €.
Im Rahmen der Auszahlungsphase II wurden zum Stichtag 31. Juli 2021 insgesamt 1.743.291 Förderungsanträge eingereicht. Von diesen waren 1.444.387 Anträge positiv erledigt und 205.224 Anträge abgelehnt. Darüber hinaus wurden 14.561 Anträge zurückgezogen und 5.863 Anträge rückabgewickelt. 73.256 Aufträge befanden sich noch in Bearbeitung.
99,89% aller Anträge nach dem Härtefallfonds seien bisher bereits abgearbeitet worden, hob Ministerin Schramböck hervor. Die FördernehmerInnen seien vor allem den Branchen Gewerbe/Handwerk, Tourismus/Gastronomie, Handel sowie Soziales/Gesundheit/Pflege zuzuordnen.
Was den SPÖ-Antrag auf Verlängerung des Härtefallfonds betrifft, will Schramböck die ihr zufolge derzeit stark zurückgehenden Einreichungen nach der Phase III Ende Oktober beurteilen, etwa auch im Hinblick auf dessen Wirkung zur Armutsbekämpfung, die etwa Elisabeth Götze (Grüne) thematisierte.
Im Gegensatz zu Christoph Matznetter (SPÖ), der den Antrag zur Härtefallfonds-Verlängerung einbrachte und darauf verwies, dass für eine Fülle von Branchen wie etwa für den Tourismus die Pandemie nicht vorbei sei, ist aus Sicht von Gerald Loacker (NEOS) wichtig, jetzt aus dem Krisenmodus wieder heraus und in einen Normalzustand der freien Marktwirtschaft zu kommen. Christoph Stark (ÖVP) schloss sich Loacker insofern an, als er hoffe, es brauche keine Verlängerung, um wieder in den Normalzustand zu kommen und den Krisenmodus bald wieder verlassen zu können. Aus Sicht von Ausschussvorsitzendem Peter Haubner (ÖVP) stellen die Wirtschaftshilfen in Österreich insgesamt eine Erfolgsgeschichte dar, auch im Hinblick darauf, dass Menschen in Beschäftigung gehalten worden seien.
ERP-Fonds: Stärkung des Wirtschaftsstandorts mit niedrig verzinsten Krediten
Mit niedrig verzinsten Krediten und mehrjährigen tilgungsfreien Zeiträumen hat der ERP-Fonds (ERP = European Recovery Program) zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes zum Ziel, Innovation und Wachstum sowie Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen, bei Unternehmen der Tourismusbranche und der Land- und Forstwirtschaft zu stimulieren. Im Wirtschaftsausschuss stand der Jahresbericht 2020 des ERP-Fonds samt Corporate Governance-Bericht zur Debatte (III-426 d.B.) und wurde einhellig angenommen.
So wurde im Wirtschaftsjahr 2020 in diesem Bereich ein Kreditvolumen von rund 592 Mio. € für 1.228 Projekte vergeben und damit Investitionen in Höhe von rund 1.023 Mio. € unterstützt. 98,7% der Zusagen und 87,9% der Finanzierungsleistung gingen auch 2020 wieder an kleine und mittlere Unternehmen (KMU, d. h. Unternehmen bis 250 Beschäftigte), wie Wirtschaftsministerin Schramböck im Ausschuss hervorhob. Sehr gut angenommen wurden laut Bericht die mit Jahresbeginn eingeführten Vereinfachungen und flexibleren Laufzeitmodelle. Diese Maßnahmen seien insbesondere den Finanzierungen bis zu einer Kredithöhe von 1 Mio. € zugutegekommen.
Die Finanzierungen gingen dem Bericht zufolge mit ca. 85% der ERP-Kreditzusagen zum überwiegenden Teil an die Sektoren Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen. Das Jahr 2020 sei trotz COVID-19-Krise von einer ungebrochen hohen Nachfrage geprägt gewesen, sodass nicht nur die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel zur Gänze ausgeschöpft wurden, sondern auch ein sehr hoher Antragsstand mit Kreditansuchen in der Höhe von mehr als 400 Mio. € gegeben war, so der Bericht.
Insgesamt habe man die Milliardenbeträge für Österreich in der Krise gut investiert, sagte Schramböck. Jetzt wachse die Wirtschaft und die Insolvenzrate sei die niedrigste der letzten 30 Jahre. Die Hilfen seien den kleinen Unternehmen genauso wie den großen zur Verfügung gestanden.
Der ERP-Fonds habe sich bereits über Jahrzehnte als gutes Instrument erwiesen, Unternehmen hätten den Fonds ergänzend zu den anderen Mitteln genutzt. Auch mit der parallelen Investitionsprämie haben der Ministerin zufolge die Unternehmen die Chance genutzt und befinden sich jetzt auf Wachstumskurs. 75% der dadurch entstandenen Investitionen seien zusätzliche oder größer ausgefallen als geplant, könne nunmehr der Diskussion um etwaige Mitnahmeeffekte entgegengehalten werden, meinte Schramböck.
Zu den zu identifizierenden Schwerpunktthemen, die für die Zukunft dringend nötig seien, berichtete die Wirtschaftsministerin von einer Standortstrategie, an der gearbeitet werde. 300 Mio. € seien etwa in den letzten Jahren in den Bereich Mikroelektronik investiert worden, so Schramböck. Diesen Bereich gelte es, in Österreich hin zu einer „Chipschmiede“ Europas weiterzuentwickeln. Im Life Science Bereich müsse nicht nur Forschung, sondern auch die Produktion hier gehalten bzw. angesiedelt oder zurückgeholt werden.
Was den Schwerpunkt Klimaschutz betrifft, seien über die Investitionsprämie bereits 1,25 Mrd. € zur Verfügung gestellt worden, erwähnte die Ministerin. Im Hinblick auf das Haushaltsbudget müsse sich das Land nunmehr wieder auf den Weg zu einem ausgeglichenen Budget machen, so Schramböck. Dieses gelte es, auch durch das Wirtschaftswachstum zu finanzieren. Auch ökologische Investitionen seien der Ministerin zufolge unter anderem durch Einnahmen aus dem Wirtschaftswachstum realisierbar.
Umstellung der handelsstatistischen Anmeldungen auf elektronische Meldeschiene
Zum Thema Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten soll das Handelsstatistische Gesetz 1995 an eine EU-Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Unternehmensstatistiken angepasst werden (958 d.B.). Die entsprechende Regierungsvorlage wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen.
Neben einer Aktualisierung von Verweisen und Begrifflichkeiten sowie Änderungen für die handelsstatistischen Anmeldungen soll damit eine Erhöhung der Datenqualität durch die gänzliche Umstellung der handelsstatistischen Anmeldungen auf die elektronische Meldeschiene erfolgen. Die bedeutendste Änderung im Bereich der Außenhandelsstatistik ist den Erläuterungen zufolge die Modernisierung der Intra-EU-Handelsstatistik Intrastat. Kernelement ist der verpflichtende Mikrodatenaustausch über Intra-EU-Exporte und die Möglichkeit für die importierenden Mitgliedstaaten, diese Daten für die Kompilierung ihrer Intra-EU-Importe zu verwenden und nach einem mehrjährigen Übergangszeitraum teilweise oder zur Gänze auf die primäre Erhebung der Intra-EU-Importe zu verzichten.
Unter anderem ist auch eine inflationsbedingte Anpassung des Strafrahmens zur Auskunftspflicht auf bis zu 1.700 € vorgesehen, zumal eine solche Erhöhung seit 25 Jahren nicht erfolgt sei. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu
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