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Recht/Prozesse
28.09.2021
Wien, 28. September 2021 – Ausgehend von einem Datenschutzverfahren im Jänner 2019 stellt sich für die Österreichische Post die aktuelle Situation wie folgt dar:
Die von der Österreichischen Datenschutzbehörde mit 28. Oktober 2019 verhängte Datenschutzstrafe in Höhe von 18 Mio EUR wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 26. November 2020 aufgehoben und das Strafverfahren beendet. Über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision hat der Verwaltungsgerichtshof bis dato nicht entschieden.
In einem weiteren Verfahren zum Thema Datenbeauskunftung verfügte die Österreichische Datenschutzbehörde per 28. September 2021 eine Strafe in Höhe von 9,5 Mio EUR. Der Vorwurf der Behörde besteht im Wesentlichen darin, dass zusätzlich zu den von der Österreichischen Post eingesetzten Kontaktmöglichkeiten per Post, Web-Kontaktformular und Kundenservice datenschutzrechtliche Anfragen auch per E-Mail zuzulassen sind. Die Österreichische Post wird auch gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ergreifen. Die aktuelle Einschätzung und Guidance der Österreichischen Post zum Geschäftsjahr 2021 ist von dieser Thematik nicht beeinträchtigt.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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