Bürstmayr: Neuerlicher Push-Back-Fall an Österreichs Grenze ist alarmierend

Wien (OTS) – „Die Nachricht von neuerlichen rechtswidrigen Push-Backs an Österreichs Grenze ist alarmierend, weil sie darauf hinweist, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um gehäuftes, womöglich planmäßiges Vorgehen österreichischer Beamter gegen Asylwerber*innen handelt. Es ist und bleibt illegal, das Ersuchen um die Gewährung von internationalem Schutz einfach zu ‚überhören‘, und das findet nach den jetzt vorhandenen Berichten nicht irgendwo weit entfernt statt, sondern an unseren Grenzen, in unserem Land“, kommentiert Georg Bürstmayr, Sprecher der Grünen für Asylpolitik, die Meldungen über weitere Push-Backs an der österreichisch-slowenischen Grenze.

Mit „push back“ wird die Praxis bezeichnet, Asylwerber*innen mit Gewalt über Landesgrenzen zurückzuschieben, ohne zuvor ihre Asylanträge überhaupt dokumentiert oder bearbeitet zu haben. „Ein Vorwurf, der in einem Rechtsstaat umso schwerer wiegt, wenn er besonders vulnerable Gruppen wie etwa Minderjährige betrifft“, erläutert Bürstmayr, als Rechtsanwalt auch im Asylrecht tätig.

„Sollten diese jetzt aufgetauchten Vorwürfe – so wie im letzten Fall – wieder von einem unabhängigen Gericht bestätigt werden, braucht es sichtbare Konsequenzen“, verweist Bürstmayr auf ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, das im Juli 2021 schon einmal einen derartigen Push-Back durch österreichische Beamte bestätigt hatte. „Wer in Asylfragen demonstrativ Härte zeigt und auf das geltende Recht pocht, darf nicht zulassen, dass die eigene Polizei sich über dieses Recht hinwegsetzt – hier ist der Innenminister in der Pflicht, die Einhaltung von Grundregeln auch in der eigenen Behörde sicher zu stellen“, hält Bürstmayr fest.

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