Wirtschaftsbund: NGOs sollen Spenden offenlegen

Wien (OTS) – „Wenn wir annähernd unsere Klimaziele erreichen wollen, dann müssen wir endlich beim Bau erneuerbarer Energien in die Gänge kommen. Leider hängen Wind- und Wasserkraftwerke ewig in der Schleife, weil anerkannte NGOs und Bürgerbeteiligungen diese blockieren. So schaffen wir die Energiewende sicher nicht rechtzeitig. Diese ausufernden UVP-Verfahrensdauern schaden auch dem Hochwasserschutz, wie Hallein dieses Jahr schmerzlich erfahren musste. Unternehmen müssen schneller Klarheit über Bewilligungsverfahren erhalten, deshalb müssen auch NGOs mehr in die Pflicht genommen und UVP-Verfahren reformiert werden“, so WB-Generalsekretär Kurt Egger.

Obwohl anerkannte NGOs aktuell Parteistellung in UVP-Verfahren, also Antragsrechte, Einwendungsrechte, Beweisaufnahmerechte, Rechtsmittelrechte und Akteneinsicht haben, müssen sie ihre Mitglieder, ihre Finanzierung oder ihre Willensbildung nicht offenlegen. Das führt in der Praxis dazu, dass NGOs oft in den Verdacht kommen instrumentalisiert zu werden und nicht aus eigenem Antrieb, sondern aufgrund von verdeckten Auftraggebern handeln. Im Sinne der Transparenz sollten NGOs daher, wie sie dies auch von Parteien einfordern, künftig Großspenden und -aufträge ab einem Betrag von 2.500 Euro offenlegen. Um den Datenschutz zu wahren, könnte die Meldungen einmal jährlich an das BMK erfolgen, jedoch nicht veröffentlicht werden. Wenn nicht offengelegt wird, könnte man jenen NGOs ihre Anerkennung, und damit ihre Parteistellung, entziehen.

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