Wien (OTS) – Statt nach verlorenen Gerichtsurteilen zu zahlen, geht VW neuerdings in Berufung. „Dies, obwohl diese Fälle rechtlich glasklar sind und eine Berufung völlig aussichtslos ist“, deckt Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) anhand zweier aktueller Beispiele auf.
Im ersten Fall hatte das Landgericht Braunschweig einem Käufer aus Österreich in erster Instanz 10.700 Euro für seinen Tiguan zugesprochen, obwohl dieser seinen Betrugsdiesel 2018 für 19.000 Euro weiterverkauft hatte. Obwohl der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) zweifelsfrei festgelegt hatte, dass Schadenersatz auch beim Weiterverkauf des Fahrzeuges zusteht, hat VW gegen das Urteil berufen. „Dieser Fall ist rechtlich eine g’mahnte Wiesn. Die höhere Instanz wird das Ersturteil bestätigen“, bekräftigt Kolba. „Offenbar geht es dem Konzern einzig und allein darum, die Zahlung von Schadenersatz hinauszuzögern, um weniger zahlen zu müssen.“
Denn nach dem BGH muss sich der Käufer zwar eine Nutzungsentschädigung (lineare Abschreibung des Kaufpreises auf zB 250.000 km) vom Kaufpreis abziehen lassen, der Kunde bekommt aber Zinsen für den Kaufpreis nicht ab Zahlung, sondern erst ab Klage.
Im zweiten Fall geht es um einen A4 Audi Avant, den ein Käufer aus Österreich 2013 gebraucht gekauft hatte. Ihm hat das Landgericht Braunschweig 18.000 Euro an Schadenersatz und Zinsen zugesprochen. „VW hat berufen, obwohl das Auto eindeutig mit dem Betrugsmotor EA 189 ausgestattet ist“, schüttelt Kolba den Kopf.
Wie VW mit klagenden Kunden aus Österreich umspringt, entbehrt jeder Kundenfreundlichkeit. Vom deutschen Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage wurden Österreicher und Südtiroler ausgegrenzt.
Als daraufhin 500 Geschädigte mit Hilfe des VSV und eines Prozessfinanzierers in Deutschland VW individuell klagten, kam es zwar in rund 40 Fällen zu Vergleichszahlungen mit teilweise hohen Beträgen für die Betroffenen.
Dann legte VW den Schalter wieder um und wartete das Ende der Gerichtsverfahren ab, die bei den VSV Fällen bisher stets zugunsten der Kläger ausgingen.
In einigen Fällen hat VW dann Schadenersatz geleistet – etwa 9.000 Euro an einen Fall aus dem Burgenland, 6.000 Euro an eine Managerin aus Kärnten.
Als neuester Schmäh ging der Konzern in einer Handvoll Fälle in Berufung, obwohl sie eigentlich „g’mahnte Wiesn“ sind.
„VW zeigt sich in keiner Weise reuig für den Betrug an Kunden und Behörden, sondern versucht nur möglichst billig davonzukommen,“ zieht Kolba als Resümee. „Doch der VSV unterstützt weiterhin Kläger gegen VW.“
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