Wien (OTS) – Seit 1. September 2020 ist es möglich, dass Nachkommen von geflohenen Opfern des NS-Regimes die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Hintergrund ist eine vom österreichischen Parlament 2019 einstimmig beschlossene Novelle des Staatsbürgerschaftsrechts.
In enger Kooperation begleiten die Stadt Wien (MA 35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft), die Bundesministerien BMI und BMEIA, die Israelitische Kultusgemeinde Wien sowie der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus diesen Prozess.
In Wien langten mit Ende August 2021 16.598 Anzeigen von NS-Opfernachkommen auf die österreichische Staatsbürgerschaft ein. In Summe wurden bislang 6.636 Verfahren positiv abgeschlossen und knapp 4.000 Personen haben die österreichische Staatsbürgerschaft bereits formal erhalten.
Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr: „Es war ein wichtiger und längst überfälliger Schritt jenen Personen, deren Angehörige aus Österreich aufgrund des NS-Regimes fliehen mussten, die Möglichkeit auf eine österreichische Staatsbürgerschaft einzuräumen. Dieses Kapitel in unserer Geschichte darf nicht vergessen werden und Österreich hat hier seine historische Verantwortung. Es ist wichtig, den Vertriebenen und ihren Nachkommen endlich jenen Respekt zu erweisen, den sie verdienen und ihnen den Schritt zurück in ihre leider gewaltvoll geraubte Heimat zu erleichtern.“
Die meisten Anzeigen stammen aus den Ländern Israel mit ca. 7.000 Anzeigen, den Vereinigten Staaten mit ca. 3.300 Anzeigen und Großbritannien mit ca. 2.800 Anzeigen.
Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien:
„Die Restituierung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein historischer Brückenschlag der Republik zu den aus Österreich vertriebenen Opfern des Nationalsozialismus und deren Familien. Wir freuen uns, dass sich so viele Nachkommen von NS-Verfolgten entschieden haben, Österreicherinnen und Österreicher zu werden und die Kultusgemeinde diese gemeinsam mit den Stellen des Bundes und der Stadt Wien unterstützen kann.“
Auch die Zahlen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zeichnen ein ähnliches Bild. Generalsekretär Peter Launsky: “In den letzten 12 Monaten haben uns fast 17.000 Interessenbekundungen vor allem an den Vertretungsbehörden in Israel, den USA und dem Vereinigten Königreich erreicht. Jede einzelne ist verbunden mit einer persönlichen, berührenden Geschichte. Es ist schön zu sehen, wie wir als Außenministerium in enger Kooperation mit unseren Partnern einen Beitrag dazu leisten können, dass die Nachkommen von Verfolgten des NS-Regimes ihre Verbundenheit zu Österreich aufleben lassen.”
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